Der Angeklagte gab an, im Affekt gehandelt zu haben. Doch das Landgericht Bonn ging von Mord aus Heimtücke aus. Dementsprechend fällt das Urteil aus.
Prozess in BonnLebenslange Haft für Mord an Ehefrau

Das Landgericht Bonn hat einen 35-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt. (Archivbild)
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Zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau hat das Bonner Landgericht einen 35-jährigen Elektroniker aus Zülpich verurteilt. Darüber hinaus muss er der Familie seiner getöteten Ehefrau insgesamt 21.500 Euro Hinterbliebenengeld sowie Beerdigungskosten zahlen.
Der Angeklagte hatte in den frühen Morgenstunden des 3. Oktober 2024 seine 30-jährige Ehefrau, die auf der Bettkante saß, um aufzustehen, von hinten in den Würgegriff genommen, bis sie bewusstlos war. Anschließend hatte er ihr mit einem Messer den Hals durchgeschnitten. Sich selbst schnitt er ebenfalls den Hals auf und stach sich in den Bauch, überlebte den Suizidversuch jedoch.
Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte die Tötung der 30-Jährigen geplant hatte. Zuvor hatte er durch Blicke in ihr Handy erfahren, dass es einen neuen Mann in ihrem Leben gab und sie sich trennen wollte. Vor Gericht hatte der Angeklagte dagegen erklärt, er habe das Messer für seine geplante Selbsttötung mit ins Bett genommen und gegen seine Frau im Affekt eingesetzt, nachdem es zu einem Streit über die Trennung gekommen sei. Die Verteidigung erwägt, das Urteil anzufechten. (dpa)