Mit gefälschtem Reisepass wollte ein Mann am Flughafen Köln/Bonn einreisen. Auch bei der Ausreise hielt die Bundespolizei einen Mann fest.
Gefälschte DokumenteBundespolizei stoppt zwei per Haftbefehl gesuchte Männer am Flughafen Köln/Bonn

Bei einer Einreisekontrolle am Flughafen Köln/Bonn stoppte die Bundespolizei einen Mann mit gefälschten Dokumenten. (Symbolbild)
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Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende gleich zwei Verdächtige bei der Ein- und Ausreise am Flughafen Köln/Bonn stoppen können. Während ein Mann mit einem gefälschten Reisepass einreisen wollte und dabei noch mehr gefälschte Dokumente bei sich trug, wurde bei der Ausreise ein per Haftbefehl gesuchter Mann entdeckt.
Zunächst kontrollierten die Beamten am späten Samstagabend einen 33-Jährigen bei der Einreise aus der Türkei nach Deutschland. Der türkische Staatsangehörige war mit einem Flug aus Antalya am Flughafen Köln/Bonn gelandet und legte bei der Einreisekontrolle einen belgischen Reisepass vor. Dieser stellte sich als Fälschung heraus. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Einsatzkräfte weitere Fälschungen: eine türkische ID-Karte, einen gefälschten belgischen Führerschein sowie eine weitere gefälschte ID-Karte.
Gegen den 33-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Die gefälschten Dokumente wurden als Beweismittel sichergestellt. Danach wurde der Mann noch in derselben Nacht wieder nach Antalya zurückgewiesen.
Per Haftbefehl gesucht: Polizei entdeckt Mann bei der Ausreise
Einen Tag später entdeckte die Bundespolizei bei der Kontrolle der Reisedokumente eine weitere Auffälligkeit am Flughafen Köln/Bonn. So wollte ein 40-jähriger deutscher Staatsangehöriger am Sonntagabend ins türkische Ankara ausreisen. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Festnahme ausgeschrieben war.
Der Grund für den Haftbefehl war ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Urteil sah eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen vor. Die Strafe konnte der 40-Jährige vor Ort begleichen und somit die Haft abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen. (red)

