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Gebäudeschäden nach KanalbauAnwohner in Esch fühlen sich über den Tisch gezogen

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An einer Anwohnerstraße parken vor den einzelnen Grundstücken Autos.

Vielen Bewohner der Straße Am Entenpfuhl waren nach den Bauarbeiten Risse und andere Schäden an ihren Häusern aufgefallen.

Eigentlich hatte man sich schon auf eine Schadensbehebung geeinigt, doch die beauftragte Baufirma agiere nicht seriös, meinen betroffene Nachbarn. 

Anwohner der Straße Am Entenpfuhl, die direkt an die Baustelle für den Stauraumkanal in Esch angrenzt, hatten im vergangenen Jahr schwere Vorwürfe gegen die ausführende Baufirma Uhrig erhoben: Erschütterungen, die durch unzulässige Baumethoden entstanden seien, hätten Risse und andere Schäden an ihren Häusern verursacht. Zwar kam ein Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Bauarbeiten zwar „ursächlich“ für die Schäden seien, der Grund aber letztlich in Mängeln an der Bauweise der Häuser zu suchen sei – dennoch hatte sich die Baufirma bereit erklärt, aus Kulanz die Reparatur einiger Schäden zu übernehmen. Eine „pragmatische Lösung“, hatte ein Vertreter der als Bauherr fungierenden Stadtentwässerungsbetriebe (Steb) damals befunden.

Doch immer mehr Betroffene zeigen sich unzufrieden mit dem Angebot. Stein des Anstoßes ist ein Passus des Vertrags, nach dem die Unterzeichnenden nach den Reparaturen ihren Verzicht auf weitere Ansprüche gegen Uhrig oder die Steb erklären. Manche interpretierten dies so, dass sie auf den Kosten etwaiger Spätschäden sitzen bleiben würden, und lehnten gleich ab. Ein Betroffener, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, war hingegen ursprünglich bereit, das Angebot anzunehmen. „Ich wollte keinen Rechtsstreit, ich wollte eine gütliche Regelung“, sagt er. Die besagte Klausel bereitete zwar auch ihm Bauchschmerzen, doch sei er bereit gewesen, diese in Kauf zu nehmen. „Durch das weitere Gebaren der Firma Uhrig fühlte ich mich aber, ehrlich gesagt, über den Tisch gezogen“, sagt er.

Gebrochene Fliesen im Flur, Risse in einer Kellerwand

Er und seine Frau hatten mit als Erste Schäden an ihrem 30 Jahre alten Einfamilienhaus festgestellt. „Wir haben Risse in einer Fensterbank, Risse in den Tapeten und dem Putz. Im Flur sind Fliesen gebrochen. Der hauptsächliche Schaden aber ist im Keller.“ Hier zeigt sich an einer Wand, die zwei Gebäudeteile verbindet, auf ganzer Breite ein horizontal verlaufender Riss. An diesem ist deutlich eine überstehende Kante im Millimeterbereich zu ertasten. „Das ist ein Versatz. Die Hausteile haben sich gegeneinander bewegt“, ist er überzeugt.

In der Mitte einer Fensterbank verläuft ein Riss.

Die Reparatur der Fensterbank war mündlich zugesichert worden – in der Auflistung fehlte sie aber.

Laut dem Ablaufplan des Kulanzvertrags sollten bei einem Ortstermin mit einem Handwerker gemeinsam die Schäden festgelegt werden, deren Reparatur übernommen werden könne. Sollte die Kulanzregelung aber „doch nicht final“ angenommen werden, dürfe die Firma Uhrig die Hälfte der durch Organisationsaufwand und -zeit entstandenen Kosten in Rechnung stellen. „Wenn mir ein Handwerker einen Kostenvoranschlag macht, ist der in der Regel umsonst“, sagt er.  „Aber zu sagen: Wenn du das Angebot nicht annimmst, stell ich dir den in Rechnung – das kann man schon als ein leichtes Druckmittel bezeichnen.“

Auch diese Bedingung war er noch bereit zu akzeptieren. Doch die Begutachtung erschien ihm ebenfalls als nicht sehr seriös. „Der Firmenvertreter kam mit einem Maler, die haben sich ein paar der Schäden angesehen, aber nicht den Riss im Keller“, sagt der Hausbesitzer. „Das sei zu aufwendig“, sagte er. Und: „Man könne ja nicht wissen, was darunter zum Vorschein kommt.“

Die Liste an Schäden, die Uhrig bereit war zu reparieren, sei daher „ohnehin schon sehr reduziert gewesen“, sagt er. Nach der vertraglich zugesicherten schriftlichen Zusammenfassung habe er anschließend mehrmals fragen müssen. Als er sie schließlich erhielt, war diese unvollständig. „Die gebrochene Fensterbank, deren Reparatur mir mündlich zugesagt worden war, war kommentarlos von der Liste verschwunden“, sagt er. Nach dieser Erfahrung schlug er das Angebot letztlich doch aus. „Ich habe stets eine friedliche Lösung gesucht“, sagt er, „aber ich brauche keinen Maler, der mir ein paar Schönheitsfehler zukleistert, das kann ich selbst.“

Auf eine Anfrage zu dem Vorgang hatte die Firma Uhrig nicht reagiert. Laut einer Vertreterin der Steb prüft deren zuständige Fachabteilung die angesprochenen Vorkommnisse „in Abstimmung mit dem Auftragnehmer“, aus ihrer Sicht handelt es sich aber um „individuelle Einzelfälle im Rahmen des vertraglich geregelten Kulanzverfahrens“.