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Sperrzonen in KölnHier ist an Silvester das Abstellen von Leihrädern und E-Scootern verboten

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Leihfahrräder der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) stehen in Köln vor dem Dom.

An Silvester gehört der Kölner Dom zu einer Sperrzone für KVB-Räder und andere Sharing-Fahrzeuge.

Um die Unfallgefahr zu reduzieren, hat die Stadt Köln für Silvester Sperrzonen für Sharing-Fahrzeuge eingerichtet.

Für Silvester hat die Stadt Köln Sperrzonen definiert, in denen keine Leihräder, E-Scooter und andere Sharing-Fahrzeuge ausgeliehen oder zurückgegeben werden dürfen. So soll die Unfallgefahr reduziert werden. Die Sperrzonen gelten an Silvester und werden am Neujahrsmorgen wieder aufgehoben.

Silvester in Köln: Rückgabe von Leihrad in Sperrzone kostet 20 Euro

Eine Sperrzone erstreckt sich in der Altstadt vom Breslauer Platz und dem Hauptbahnhof über den Dom bis zu den großen Museen, eine weitere befindet sich in Deutz rund um den LVR und auf dem Rheinboulevard. Auch Severinsbrücke und Deutzer Brücke sind Sperrzonen. Die KVB hat die Sperrzonen für ihre Leihräder in die Software des Ortungssystems eingearbeitet und entsprechende Stationen deaktiviert. Wer das KVB-Rad in einer der Sperrzonen zurückgibt, werde automatisch mit einer Strafe in Höhe von 20 Euro belastet, so die KVB.

Sperrzonen für Sharing-Fahrzeuge hatte die Stadt Köln bereits für die Vorweihnachtszeit eingerichtet. Auf den großen Kölner Weihnachtsmärkten sowie in deren Umfeld waren Ausleihe und Rückgabe von Leihrädern, E-Scootern und Co. nicht erlaubt. Diese Sperrzonen enden an Heiligabend. (red)