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Gericht urteiltKölsch-Kneipe in der Südstadt muss früher schließen

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Im Schnörres muss die Außengastronomie um 22 Uhr beendet sein.

Im „Schnörres“ muss die Außengastronomie um 22 Uhr beendet sein.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster dürfte Nachtschwärmern nicht schmecken, wohl aber lärmgeplagten Anwohnern.

Spätabends noch in einem Lokal draußen sitzen: Was in Ländern am Mittelmeer gang und gäbe ist, sorgt am Rhein in der „nördlichsten Stadt Italiens“ seit Jahren für Konflikte. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) bereits im Urteil zum Brüsseler Platz lärmgeplagten Anwohnern den Rücken gestärkt hatte, haben die Richterinnen und Richter nun eine weitere Entscheidung getroffen. Im aktuellen Fall muss die Gaststätte „Em Schnörres“ im Severinsviertel endgültig um 22 Uhr die Außengastronomie schließen.

OVG Münster: Außengastronomie nur bis 22 Uhr

Damit bestätigt das OVG ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, das 2023 der Stadt Köln Recht gegeben hatte. So hatte die Kommune nach Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft angeordnet, dass die Gaststätte die Außengastronomie um 22 Uhr schließen muss. Vorher war der Ausschank bis 24 Uhr möglich. Daraufhin zogen die Betreiber vor das OVG in Münster.

Von dort heißt es in einer Mitteilung von Donnerstag, dass es während des laufenden Verfahrens weiter zu Beschwerden durch Nachbarn gekommen sei. Das behördliche Einschreiten sei gerechtfertigt. „Hierbei muss die Behörde nicht notwendig eine eigene Lärmberechnung durchführen. Ausreichend können in einem solchen Fall Feststellungen sein, nach denen eine ordnungsgemäße Betriebsführung unter Einhaltung des rechtlich gebotenen Schutzes vor betriebsbedingtem Lärm durch den Gastwirt ohne ein behördliches Einschreiten nicht gewährleistet ist“, heißt es in der Begründung des OVG.

Derweil laufen noch andere, ähnlich gelagerte juristische Auseinandersetzungen: So wehren sich unter anderem die Betreiber des Brauhaus Johann Schäfer vor dem Verwaltungsgericht dagegen, dass sie ihr Lokal bereits um 22 Uhr schließen müssen. Benachbarte Lokale dagegen dürfen bis 24 Uhr öffnen, selbst dortige Außengastronomien.

Wegen der Zustände am Brüsseler Platz hatte die Stadt Köln vor dem Oberverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Die Richterinnen und Richter urteilten, dass die Stadt nachweislich zu wenig unternehme, um lärmgeplagte Anwohner zu schützen. Inzwischen gilt an Wochenenden ein Verweilverbot. Wie berichtet, wird auch über ein Verweilverbot während der gesamten Woche diskutiert.