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Lärm-StreitKölner Rat verlängert Alkoholverbot am Brüsseler Platz um zwei Jahre

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Das Bild zeigt die Situation auf dem Brüsseler Platz im April 2025: Menschen treffen und unterhalten sich, manche halten dabei ein Getränk.

Das Bild zeigt die Situation auf dem Brüsseler Platz im April 2025: Menschen treffen und unterhalten sich, manche halten dabei ein Getränk. (Archivbild)

Ein Kölsch am Abend am Brüsseler Platz? Oder doch der Schlaf der Anwohner? Was ist wichtiger? Der Rat hat nun das Alkoholverbot verlängert.

Das Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz zwischen 21 und 6 Uhr bleibt zumindest bis zum 31. März 2028 weitere zwei Jahre bestehen. Das hat der Kölner Stadtrat am Donnerstag in seiner Sitzung beschlossen, in der er eine neue Verordnung verabschiedete, weil die vorherige am 31. März 2026 ausläuft. Die aktuelle Regel für das Alkoholverbot zwischen 21 und 6 Uhr gilt seit 30. Oktober 2025.

Damit ändert sich für die Besucherinnen und Besucher rund um den Platz im Belgischen Viertel nichts: Weiterhin dürfen sie zwischen 21 und 6 Uhr keine alkoholischen Getränke mitführen und trinken. Vor dem 30. Oktober hatte das Alkoholverbot ab 15. Mai für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr gegolten. Ausgenommen sind nach wie vor die Außenterrassen der Gastronomen.

Gerichte forderten mehr Engagement der Stadt

Das von der Stadt verhängte Alkoholverbot ist eine von mehreren Reaktionen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2023. Im jahrelangen Lärmstreit hat das Gericht die Stadt verpflichtet, für die Nachtruhe der Anwohnenden zu sorgen. Der Brüssler Platz gilt als beliebter Treffpunkt.

Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Köln Anfang März der Stadt mit einer Strafe in Höhe eines Zwangsgeldes von 5000 Euro gedroht, wenn die Stadt dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW bis zum 15. Mai nicht nachkommt. Regelmäßige Messungen sollen zeigen, wie sich die Lärmbelastung verändert. (mhe/juh)