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Vorgärten in KlettenbergAnwohner wünscht sich höhere Hürden für  Versiegelung

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Aus einem Vorgarten an der Hardtstraße wurden Parkplätze.

Aus einem Vorgarten an der Hardtstraße wurden Parkplätze.

Einige Eigentümer haben aus ihren Vorgärten Parkplätze gemacht. Ein Klettenberger möchte, dass dies erschwert wird und bittet die Politik um Hilfe. 

Jugendstilbauten, Alleen und Vorgärten: Klettenberg zählt zu den schönsten und grünsten Vierteln in Köln. Die Gärten und Grünflächen sorgen dort im Sommer für kühlere Temperaturen, was gerade in Zeiten des Klimawandels besonders wichtig ist. Und so ärgert es einige Klettenberger, wenn Nachbarn oder Nachbarinnen ihre Vorgärten in Steinwüsten verwandeln, um dort Autos abzustellen oder private Fahrradständer zu errichten.

In der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung hat sich ein Anwohner mit einer Bürgereingabe an die Bezirkspolitik gewandt und gefordert, dass die Stadt gegen die versiegelten Vorgärten vorgeht. Er verweist darauf, dass bereits im Jahr 1999 eine Satzung zum Schutz der Vorgärten in Klettenberg beschlossen worden sei.

Vorgärten in Köln-Klettenberg wurden versiegelt

Trotzdem seien seit dieser Zeit sehr viele zugepflastert und in Abstellflächen umgewandelt worden, beispielsweis in der Hardtstraße, der Petersbergstraße und der Siebengebirgsallee. Die Verwaltung habe zurückgemeldet, dass sie keine Möglichkeiten hätte, der Zerstörung Einhalt zu gebieten, weil die Satzung nicht gerichtlich durchsetzbar sei. Die Politik solle sie also so verändern, dass sie verwertbar würde.

Die Bezirksvertretung hat allerdings keinen entsprechenden Beschluss gefasst, denn eine Änderung der Vorgartensatzung würde nicht viel bewirken: „Die Satzung wird von der Verwaltung bei der Genehmigung von Vorhaben bereits angewandt“, schreibt die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme. Dadurch könne sie einen Großteil der beantragten Versiegelung von Vorgärten verhindern. Sie sei allerdings keine gerichtsfeste juristische Handhabe, um einen illegalen Umbau von Vorgärten auch zu ahnden, erläutert eine Sprecherin der Stadt. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 bestünde ein Restrisiko, dass derartige Vorgartensatzungen rechtswidrig seien.

Am besten könne man Vorgärten durch einen Bebauungsplan schützen. Zwar gäbe es keinen Bebauungsplan für Klettenberg, allerdings einen alten Fluchtlinienplan, in dem die Vorgärten als private Grünflächen festgeschrieben sind und den die Behörde genauso beachten müsse. Eine Baugenehmigung müsse für die Umwandlung der Gärten in Stellplätze jedoch zumeist nicht beantragt werden. „Die Parkplätze in Vorgärten sind meist kleiner als 100 Quadratmeter pro Grundstück“, so die Sprecherin der Stadt.

Parkplätze erfordern keine Baugenehmigung

„Nach der Landesbauordnung benötigen solche Parkplätze keine Baugenehmigung.“ Die Klettenberger und Klettenbergerinnen, die ihren Vorgarten versiegeln möchten, müssten allerdings eine Befreiung von den Festsetzungen des Fluchtlinienplans beantragen. Läge weder eine Baugenehmigung noch eine Befreiung vom Fluchtlinienplan vor, könne das Bauaufsichtsamt den Verstoß ahnden.

Das gestaltet sich allerdings in der Praxis schwierig: „Ohne konkrete Hinweise oder Anzeigen müssten alle privaten Vorgärten im gesamten Gebiet eines Fluchtlinienplans aufgenommen und geprüft werden“, schreibt die Sprecherin der Stadt. „Allein in Klettenberg sind das bereits mehr als 200 private Grundstücksvorflächen.“ In ganz Köln gäbe es noch viele weitere Fluchtlinienpläne, die Grünflächen schützen.

Eine regelmäßige Prüfung aller durch Bebauungs- oder Fluchtlinienpläne geschützter Kölner Vorgärten sei daher nicht möglich. „Das Bauaufsichtsamt kann erst nach Eingang einer konkreten Meldung über einen Umbau im Vorgartenbereich eine Prüfung starten und falls geboten, ein Ordnungsverfahren zur Durchsetzung des Fluchtlinienplans einleiten“, betont die Stadtsprecherin. So bleibt den Klettenberger letztendlich eine unschöne Lösung: Sollte ein Nachbar oder eine Nachbarin damit beginnen, einen Vorgarten zupflastern, müssen sie ihn oder sie bei der Bauaufsichtsbehörde melden.