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Streit um PlataneVerwaltungsgericht verbietet Fällung am Bahnhof Belvedere

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Mehrere Bäume stehen teils eingezäunt vor einem großen freistehenden Gebäude.

Eine der mit Holzplanken umgebenen Platanen am Bahnhof Belvedere hätte gefällt werden sollen, das Verwaltungsgericht zog diese Erlaubnis jetzt zurück.

Die wohl bekannteste Platane Kölns darf nicht gefällt werden. Der Baum am Bahnhof Belvedere ist so schutzwürdig wie das Baudenkmal nebenan. 

Seit über einem Jahrzehnt tobt der Streit zwischen Denkmal- und Naturschützern um einen Baum in Müngersdorf: Die Platane, die dicht an dem denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere wächst und dessen Bausubstanz bedroht, sollte schließlich weichen. Die Stadt Köln hatte sich nach ewigem Gerangel unter Einschaltung des Landtages entschieden, den Baum zu entfernen. Daraufhin erhob der BUND Klage beim Verwaltungsgericht Köln.

Ein frei stehendes herrschaftlich aussehendes Gebäude ist teilweise mit Gerüsten versehen.

Der Bahnhof Belvedere steht unter Denkmalschutz. Die umstrittene Platane steht hinter dem Bahnhof.

Dieses gab dem Naturschutzverband jetzt in einem Eilverfahren Recht: Danach darf die Stadt Köln den Baum vorerst nicht fällen. Das Gericht argumentiert vor allem mit der „Gleichwertigkeit“ der geschützten Rechtsgüter. Nicht nur das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude, sondern auch die sieben noch verbliebenen Platanen, die gepflanzt wurden, um es zu begleiten, stünden unter Schutz, und zwar unter dem des Landschaftsplans der Stadt.

Befreiung vom Fällverbot wurde nicht bestätigt

Von dem dort verankerten Fällverbot hatte die Stadt Köln zuvor eine Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erteilt, weil sie davon ausging, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehe, die Platane zu entfernen: Herabfallendes Holz und die Wurzeln, die unter das Gebäude wachsen, würden das bedeutende – und somit als schutzwürdiger anzusehende - Denkmal bedrohen. Das sah das Gericht anders und entschied, dass die Befreiung vom Verbot der Fällung seitens der Stadt Köln „voraussichtlich“ rechtswidrig sei. Zwar bestehe ein öffentliches Interesse an dem Erhalt des ehemaligen Bahnhofsgebäudes von 1839 als Denkmal von nationaler Bedeutung. Jedoch überwiege dieses nicht das naturschutzrechtliche Interesse am Erhalt der Platane.

Baudenkmäler sowie Landschafts- und Naturdenkmäler seien nach der Landesverfassung gleichrangig. Deswegen genüge es nicht, dass die Platane ein bloßes Risiko berge, das Baudenkmal künftig zu schädigen. „Es ist nach Auffassung der Kammer trotz zahlreicher vorliegender Fachgutachten zudem nicht belegt, dass die Platane für das Gebäude Bahnhof Belvedere die angenommene Gefahr darstellt und deswegen deren Fällung gerechtfertigt wäre“, begründet das Gericht seine Entscheidung. „Der Gefahr herabfallender Äste könne nach einem Gutachten etwa durch ein intensives Monitoring und eine gründliche Baumpflege begegnet werden.“ Eine Fällung der Platane wäre auch bei einer Neupflanzung irreversibel und könnte auch Schäden an der Nachbarplatane hervorrufen. Das Hauptverfahren und somit auch das endgültige Urteil über die Zukunft der Platane steht allerdings noch aus.