Bundesweit gelten seit dem 12. April neue Regeln für Lachgas, in Köln gibt es schon seit Juni 2025 ein Verbot. Was sich seitdem verändert hat.
Verbot wirkt kaum in Köln„Noch immer bekommt man Lachgas in fast jedem Kiosk“

In vielen Kölner Kiosken gehört Lachgas nach wie vor zur Angebot.
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Am Anfang stand die Neugier – und schlicht die Gelegenheit. Zwei Jahre ist es her, dass ein Schulfreund eine Lachgas-Kartusche mit in die Schule gebracht hat, erzählt der 17-jährige Baran. Inzwischen gehört die Droge für ihn zum Feiern dazu. Er konsumiere „eigentlich fast jedes Wochenende“, sagt er, „meistens beim Feiern, manchmal auch beim Zocken.“ Vor allem in der Gruppe mache der Konsum „einfach Spaß“. „Man hat so ein Kribbeln im Körper, ist gut drauf und das Feiern macht Spaß. Die Farben und die Musik sind intensiver.“
Ähnlich beschreibt die 22-jährige Flora ihre ersten Erfahrungen. Vor drei Jahren habe sie auf einer Party zum ersten Mal Lachgas probiert. Heute konsumiere sie es ein- bis zweimal pro Monat. „Lachgas macht ein warmes Gefühl im Körper, man ist entspannt und hat Glücksgefühle“, sagt sie. Flora und Baran heißen in Wirklichkeit anders. Beide haben dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ anonym von ihren Erfahrungen mit Lachgas berichtet.
Unterschätzte Folgen von Lachgas-Konsum
Angst vor den Folgen haben sie kaum. Zwar erzählen beide von Bekannten mit Kreislaufproblemen, Baran hat auch von einem Krankenwageneinsatz und einem Autounfall im Zusammenhang mit Lachgas gehört. Trotzdem sagt Flora: „Da es gefühlt ganz viele machen, macht man es auch. Man hat nicht das Gefühl, dass es gefährlich ist.“
Mediziner, Suchtberater und inzwischen auch der Gesetzgeber sehen das anders. Seit Jahren wird vor den Risiken der Modedroge gewarnt, die vor allem auf Kölns Partymeilen sichtbar ist. Das Lachgas wird aus den Kartuschen in Luftballons gefüllt und anschließend inhaliert. Seit dem 12. April ist der Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige bundesweit verboten, auch der Online-Handel und der Verkauf über Automaten sind nun untersagt.
Köln hatte schon früher reagiert. Weil sich eine bundesweite Regelung verzögerte, führte die Stadt bereits zum 17. Juni 2025 ein Verbot der Abgabe an Minderjährige ein. Doch was hat das gebracht? Ist der Konsum zurückgegangen? Und was verändert das Bundesgesetz darüber hinaus?

Silvia Hüls-Knobloch und Stefan Becker von der Jugendsucht-Beratung
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Aus Sicht der Stadt ist Lachgas unter Jugendlichen weiterhin ein Thema – wenn auch weniger offen als vor dem kommunalen Verbot. Eine Sprecherin erklärt, bei Kontrollen des Ordnungsamtes sei festzustellen, „dass Betriebe nach dem Inkrafttreten des Kölner Verkaufsverbotes an Minderjährige ihr Angebot eingestellt oder stark reduziert haben“. Ganz verschwunden sei das Phänomen aber nicht. „Vereinzelt werden dennoch Luftballons und Utensilien zum Konsum von Lachgas als Vermüllung im öffentlichen Raum festgestellt.“ Insgesamt scheine der Konsum „bei Jugendlichen zurückgegangen, aber nicht gänzlich eingestellt worden zu sein“. Seit Inkrafttreten des Verbots registrierte das Ordnungsamt bei Testkäufen in Kiosken 14 Verstöße, leitete 14 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und verhängte in fünf Fällen bereits Bußgelder.
Bei der Jugendsuchtberatung klingt die Lage deutlich weniger beruhigend. „Auch für Jugendliche ist Lachgas in Köln nach wie vor leicht erreichbar“, sagt Silvia Hüls-Knobloch. Vor dem Büro der Einrichtung an den Ringen liegen nach Wochenenden regelmäßig große, bunt gestaltete Kartuschen mit Namen wie „Exotic Whip“ oder „Miami Magic“ auf dem Boden. Einige haben die Berater zu Demonstrationszwecken aufgehoben. Stefan Becker kennt zwar einen Kiosk in der Nähe, der seit dem Verbot kein Lachgas mehr verkaufe. „Das ist aber eher die Ausnahme“, sagt er. „Noch immer bekommt man die Kartuschen in fast jedem Kiosk.“ Und wenn nicht, schickten Minderjährige eben einen Volljährigen vor, ergänzt Hüls-Knobloch: „Dann haben sie ihr Lachgas.“
Leicht verfügbar, günstig und ein schneller Rausch
So schildert es auch Baran. „Das Gesetz hat nicht viel verändert. Man kann beim Feiern problemlos bei anderen mitkonsumieren und zahlt ein bisschen was dafür. Ich selbst wurde nur einmal nach meinem Ausweis gefragt, als ich mir Lachgas im Kiosk geholt habe. Ich kenne auch Leute, die bestellen sich das im Internet und lassen es sich in die Packstation oder nach Hause liefern.“
Wie präsent das Thema ist, zeigt auch eine kleine Szene vor der Beratungsstelle. Als Becker und Hüls-Knobloch dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ die weggeworfenen Kartuschen zeigen, bleibt eine junge Frau stehen. Erst habe sie sich schon darüber aufregen wollen, „dass hier mitten auf der Straße Werbung für den Mist gemacht wird“, sagt sie. Dann habe sie den Schriftzug der Jugendsuchtberatung gesehen. Die Frau, eine Sozialpädagogin, erzählt, dass Lachgas in dem Jugendzentrum, in dem sie arbeitet, ein großes Thema sei. „Da sind 14- oder 15-Jährige, die sich das Zeug ganz einfach am Kiosk besorgen“, sagt sie. Das Verbot in Köln habe ihrer Erfahrung nach bisher kaum gewirkt. „Es kann nicht sein, dass diese Dinger einfach so im Kiosk verkauft werden.“

Leere Lachgas-Kartuschen liegen nach einem Wochenende auf der Alfred-Schütte-Allee in Köln-Poll.
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Warum Lachgas für Jugendliche attraktiv ist, sei leicht zu erklären, so die Berater: „Es ist leicht verfügbar, kostet wenig und verspricht einen schnellen Rausch“, sagt Becker. Viele Jugendliche beschrieben denselben Effekt wie auch Baran und Flora: Es kribbele, mache warm und sorge für Glücksgefühle.
Nach Einschätzung der Beratungsstelle haben rund 40 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die dort Hilfe suchen, zumindest schon Erfahrungen mit Lachgas gemacht. Zugleich ordnet Becker ein: „Es kommt niemand speziell wegen Lachgas zu uns.“ Viele kämen wegen deutlich gravierenderer Drogenprobleme. Lachgas sei oft eher etwas, das „mal ausprobiert“ worden sei.
Mediziner geht Verbot nicht weit genug
Die gesundheitlichen Risiken seien trotzdem enorm und würden von vielen Konsumenten unterschätzt, sagt Volker Limmroth, Chefarzt für Neurologie und Palliativmedizin am Klinikum Köln-Merheim. Gerade der kurze Rausch vermittle vielen das trügerische Gefühl, alles unter Kontrolle zu haben. Dabei könne regelmäßiger Konsum erhebliche neurologische Schäden verursachen. Typisch seien zunächst Schwächen in den Beinen; später könnten Betroffene die Füße nicht mehr richtig heben.
Limmroth warnt auch vor psychischen und kognitiven Veränderungen. Manche Betroffene verfielen in „eine Lethargie des Egalseins“ und merkten selbst kaum noch, wie sehr sie abbauten. „Meistens werden sie von Angehörigen gebracht. Die eigene Motivation, zum Arzt zu gehen, fehlt oft völlig“, sagt er. Dass die Zahl der schweren Fälle seit dem Kölner Verbot zurückgegangen sei, könne er nicht bestätigen. Allerdings sehe seine Klinik ohnehin nur „die Spitze des Eisbergs“.

Prof. Volker Limmroth ist Chefarzt für Neurologie und Palliativmedizin am Klinikum Köln-Merheim
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Immerhin: Aus Sicht der Jugendsuchtberatung hatte das Kölner Verbot zumindest eine Signalwirkung. „Das Thema ist dadurch viel präsenter geworden“, sagt Hüls-Knobloch. In Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen gebe es inzwischen mehr Sensibilität, mehr Gespräche und mehr Aufmerksamkeit. „Das hat schon etwas verändert.“
Mit dem bundesweiten Gesetz verbinden Becker und Hüls-Knobloch die Hoffnung, dass der Konsum weiter eingedämmt werden kann. Denn nun dürfen an Erwachsene nur noch Kartuschen mit maximal 8,4 Gramm Füllmenge abgegeben werden. Die großen Kartuschen, wie sie bisher in Kiosken verkauft wurden, dürften damit weitgehend aus den Regalen verschwinden. Kleinere Kartuschen bleiben weiter erlaubt, da sie etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne zum Einsatz kommen. „Das wird den Konsum erschweren – und hoffentlich einschränken“, sagt Becker. Gleichzeitig betont er, dass Gesetze allein nicht ausreichten. Es brauche auch Prävention und Aufklärung, um Jugendliche wirksam zu erreichen.
Das ist wirklich eine alberne Diskussion. Warum sich die Politik da so schwer tut, ist mir schleierhaft
Auch die Stadt erwartet, dass das neue Bundesrecht spürbare Folgen haben wird. Eine Sprecherin sagt, ein generelles Verbot werde nun „auch effektiv die Abgabe an Minderjährige zukünftig verhindern, da das Ordnungsamt nun Warenbestände sicherstellen kann und nicht nur die Ahndung der Verstöße hinsichtlich der Abgabe an Minderjährige verfolgt“. Die Erwartung sei, „dass zukünftig und spätestens nach den ersten Feststellungen kaum bis kein Lachgas in Gewerbebetrieben festgestellt werden kann“.
Limmroth bezweifelt, dass das ausreicht. Das Bundesverbot sei zwar „ein Schritt in die richtige Richtung“. Aber auch künftig könne man noch viele kleine Kartuschen für wenig Geld kaufen. Für ihn ist das grundsätzliche Problem damit nicht gelöst. „Lachgas ist ein medizinisches Anästhetikum und gehört in die Hände von Ärzten“, sagt er. Dass kleine Mengen weiter im Handel bleiben, hält er für falsch. „Wir reden hier übers Sahneaufschlagen. Das ist wirklich eine alberne Diskussion. Warum sich die Politik da so schwer tut, ist mir schleierhaft. Dann nehmen wir zum Sahneaufschäumen eben etwas anderes“, fordert er.
Und die Konsumenten selbst? Hält sie das Verbot vom Konsum ab? Flora glaubt zumindest an einen gewissen Lerneffekt: „Ich glaube, dadurch sind viele Eltern und auch Jugendliche auf jeden Fall sensibilisierter, was das Thema angeht. Aber die meisten werden wahrscheinlich weiterhin Lachgas konsumieren.“ Baran ist noch skeptischer: „An Lachgas kommt man immer, wenn man will. Ich glaube nicht, dass sich etwas verändert.“

