Ein 47-Jähriger hat eine Frau getötet und ihren Körper verborgen. Er wurde nun verurteilt, obwohl der Grund für die Tat weiterhin im Dunkeln liegt.
Urteil nach LeichenfundLebenslange Haftstrafe für 47-Jährigen

Nach Überzeugung der Kammer lauerte der Täter seiner Bekannten Ende Februar 2026 im Wald auf, riss sie auf ihrem Heimweg vom E-Scooter und ermordete sie. (Archivbild)
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Für das Gericht steht die Schuld des Angeklagten fest.
Über ein Jahr, nachdem in Sindelfingen eine weibliche Leiche in einem Amphibiendurchlass entdeckt wurde, erfolgte nun die Verurteilung des ehemaligen Bekannten der Verstorbenen zu lebenslanger Haft. Bei der Verkündung des Urteils äußerte das Landgericht seine Gewissheit, dass der 47-Jährige die Frau, die neun Jahre jünger war, in einem Forst getötet und ihren Leichnam verborgen hat. Laut Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hegte die Strafkammer „nicht die geringsten Zweifel“ an der Täterschaft des Mannes.
Das Gericht ist davon überzeugt, dass der ukrainische Staatsbürger seiner Bekannten gegen Ende des Monats Februar 2025 im Wald bei Sindelfingen auflauerte. Er soll sie auf dem Nachhauseweg von ihrem E-Scooter gezerrt und anschließend getötet haben. Das Ableben der Frau blieb über Monate unentdeckt. Ihre sterblichen Überreste wurden schließlich im Mai von Forstarbeitern in dem Amphibiendurchlass gefunden. Der Verdächtige aus dem Landkreis Konstanz konnte vier Wochen später festgenommen werden.
Mobilfunkdaten führten zum Tatverdächtigen
Die Auswertung von Verbindungs- und Mobilfunkdaten brachte die Ermittler auf die Spur des Mannes. In den Wochen, die dem Verbrechen vorausgingen, soll es eine Vielzahl von Telefonaten und Anrufversuchen zwischen dem 47-Jährigen und der Getöteten gegeben haben.
Die Geodaten seines Mobiltelefons waren laut Gericht ein entscheidender Faktor für die Verurteilung. Diese belegten, dass er an den zwei Tagen, die der Tat vorausgingen, jeweils circa drei Stunden am Ort des späteren Verbrechens auf die Frau lauerte. Wie der Richter ausführte, passierte sie an jenen Tagen den Ort jedoch nicht. Ferner besaß er für den Tatzeitraum laut Staatsanwaltschaft kein Alibi und hatte sich bei seinem Arbeitgeber als krank gemeldet.
Grund für das Verbrechen weiterhin unbekannt
Ein exaktes Tatmotiv konnte allerdings nicht ermittelt werden, wie das Gericht zudem mitteilte. Zeugenaussagen zufolge soll es in der letzten Zeit häufig Auseinandersetzungen zwischen ihnen gegeben haben.
Das Gericht entsprach mit seinem Urteilsspruch der Forderung, die von der Staatsanwaltschaft gestellt wurde. Die Verteidiger hatten im Gegensatz dazu einen Freispruch gefordert.
Der Urteilsspruch hat noch keine Rechtskraft erlangt. Der Verurteilte verbleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft. (red)
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