Die Rechtsextremistin wurde in Tschechien festgenommen. Jetzt ist dort ein Gericht gefragt. Wie könnte es dann weitergehen?
Rechtsextremistin festgenommenLiebich will Auslieferung verhindern – Entscheidung zeitnah erwartet

Marla Svenja Liebich. (Archivbild)
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Nach der Festnahme der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich muss das Landgericht im tschechischen Pilsen nun über eine mögliche Auslieferung nach Deutschland entscheiden. Liebich habe ihre Auslieferung nach Deutschland abgelehnt, bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle auf Anfrage. Die sachsen-anhaltische Staatsanwaltschaft ist dafür zuständig, dass Liebich in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wird, um eine Haftstrafe abzusitzen. Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet.
Es sei davon auszugehen, dass das Landgericht in den nächsten Wochen entscheidet, sagte Cernota der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Im Regelfall dauert so etwas zwischen zwei und vier Wochen.“ Ein Sprecher des Landgerichts in Pilsen hatte auf dpa-Anfrage keine näheren Angaben zu dem Fall gemacht.
Liebich derzeit in tschechischer Auslieferungshaft
Die tschechischen Behörden hatten der Staatsanwaltschaft Halle kürzlich die Information übermittelt, dass Liebich die Auslieferung abgelehnt hat, hieß es. Sie war am 9. April nach monatelanger europaweiter Fahndung im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden – Medienberichten nach mit kahl geschorenem Kopf und in Männerklamotten. Die Staatsanwaltschaft Halle wollte daraufhin einen Antrag auf Auslieferung stellen.

Das Ortseingangsschild des kleinen tschechischen Ortes Krasna – zu deutsch Schönbach bei Asch. Hier wurde am 09.04.2026 die verurteilte Rechtsextremistin M. S. Liebich festgenommen.
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Nach der Festnahme war Liebich in Polizeigewahrsam gekommen und muss nun in sogenannter Auslieferungshaft verweilen, bis über die Auslieferung entschieden wurde. Das Verfahren über die vorläufige Auslieferungshaft wurde nach Angaben des Landgerichts in Pilsen nicht öffentlich geführt.
Muss Liebich in Chemnitz einsitzen?
Liebich war – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Berufung und Revision gegen das Urteil scheiterten.
Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Ab diesem Zeitpunkt als Frau geltend, wurde Liebich deshalb zum Haftantritt nach Chemnitz bestellt – dem nächsten Frauengefängnis in der Region um Liebichs Wohnort in Sachsen. Dort war die verurteilte Rechtsextremistin dann allerdings nicht erschienen. Später war auf ihrem Account auf der Plattform „X“ zu lesen, dass sie sich ins Ausland abgesetzt habe.
Aufgabe der Staatsanwaltschaft Halle ist unter anderem, nun dafür zu sorgen, dass Liebich in die sächsische JVA gebracht wird. Ob Liebich dort dann tatsächlich die Haftstrafe absitzt, muss der Chemnitzer Anstaltsleiter entscheiden. (dpa)

