Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Kommentar

Nachbarschaftsstreit
Wann genau verliert eine Hecke ihre Zulassung als Hecke?

Ein Kommentar von
Lesezeit 2 Minuten
Ist auch Bambus eine Hecke? Damit beschäftigte sich jetzt ein deutsches Gericht.

Ist auch Bambus eine Hecke? Damit beschäftigte sich jetzt ein deutsches Gericht.

Eine Hecke muss jetzt sogar höchstrichterlich einen geschlossenen Eindruck machen. Was sie künftig außerdem beachten muss? Eine Glosse.

Hecken sind dort, wo viele Menschen auf engem Raum und dennoch in Privatheit ihr Leben leben wollen, keine unpraktische Sache. Man kann sich dahinter beispielsweise im Bikini auf den Rasen legen, ohne dass der Nachbar hinterher dem ganzen Viertel einen genauen Überblick über überbordende Körpermaße geben kann. Aber man kann Hecken natürlich auch zum Anlass nehmen, deutsche Zivilgerichte über Pflanzenmaße argumentieren zu lassen.

Zwei Nachbarn aus Hessen haben sich zu letzterem entschieden. Ursprünglich hatte der Kläger verlangt, dass seine Nachbarin ihr Gewächs am Zaun auf drei Meter zurückschneidet. Das knifflige an der Angelegenheit – so stellte sich im Laufe des Prozesses, der mittlerweile höchstinstanzlich beim Bundesgerichtshof gelandet ist, heraus – besteht aber gar nicht in der Frage, ob eine Hecke zu hoch gewachsen sein kann, sondern ob es sich bei der Hecke überhaupt um eine Hecke handelt.

Denn genau genommen steht an der Grundstücksgrenze ein Bambus – von Sechs-Meter-Gardemaß. Sie glauben jetzt vielleicht, die Frage nach der Heckentauglichkeit eines Bambus tue nichts zur Sache, aber da liegen Sie falsch. Denn: Wäre der Bambus keine Hecke, müsste er komplett weichen. Weil: Nur Hecken genießen das Privileg, dass sie bis zu 75 Zentimeter an das Nachbargrundstück heranrobben und dennoch sichtschützend hoch hinaus ragen dürfen. Bäume und nicht-heckige Sträucher müssen von der Grenze einen deutlich größeren Abstand einhalten.

Und deshalb stellte sich die Frage: Verliert die Hecke ihre Zulassung als Hecke, wenn sie mit einer Höhe von sechs Metern ihr Heckendasein offensichtlich übertreibt? Der BGH hat entschieden: Nein. Der Hecke an sich könne man kein Höchstmaß verpassen, entscheidend für die Zuordnung zu ihrer Klassifikation sei allein das Erscheinungsbild: So habe eine Hecke einen geschlossenen Eindruck zu machen. In welcher Größenordnung sie das tue, sei nicht relevant. So viel Wucherfreiheit inmitten all der Bürokratie ist doch eine gute Nachricht. 


In der Kolumne „Kleine Freuden“ des „Kölner Stadt-Anzeiger“ geht es um die kleinen und großen Nachrichten, die uns zum Lachen bringen.