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Tödlicher Angriff auf VermieterMieter aus Schalksmühle steht wegen Mordes vor Gericht

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Landgericht und Amtsgericht Hagen

Der Angeklagte muss sich vor dem Hagener Schwurgericht verantworten. (Archivbild)

Einem Mann aus Schalksmühle wird in Hagen der Prozess gemacht. Die Anklage lautet auf Mord an seiner Vermieterin und versuchten Mord am Ehepartner.

Vor dem Landgericht in Hagen startete am Montag das Mordverfahren gegen einen 61-Jährigen aus Schalksmühle. Die Anklagebehörde legt dem Mann zur Last, seine Vermieterin im Oktober 2025 getötet zu haben. Der Ehepartner der Getöteten kam bei dem Angriff mit schweren Verletzungen davon.

Gemäß der Anklageschrift läutete der 61-jährige deutsche Staatsbürger in den frühen Morgenstunden bei seinen Vermietern. Er gab vor, seine ausstehende Miete begleichen zu wollen. Nachdem die Tür geöffnet worden war, soll der Beschuldigte den Ehemann umgehend in den Hausflur gedrängt und eine Messerattacke gestartet haben. Unmittelbar danach habe er ebenfalls auf die Ehefrau eingestochen. Die Frau verstarb noch am Ort des Geschehens, wohingegen ihr Mann durch einen chirurgischen Notfalleingriff überlebte. Den eintreffenden Polizisten gegenüber äußerte er vor der Verbringung in die Klinik mehrfach den Satz: „Hätte ich doch bloß nicht die Tür aufgemacht.“

Keine Aussage zur Tat, aber Details zum Lebenslauf

Obwohl der Beschuldigte vor Gericht keine Angaben zur Tat oder einem denkbaren Motiv machen will, beantwortete er detailliert Fragen der Richter zu seiner Biografie. Er gab an, eine Ausbildung als landwirtschaftlicher Facharbeiter absolviert zu haben und seit Mitte der 1990er-Jahre im Raum Schalksmühle zu wohnen. In der jüngeren Vergangenheit sei er allerdings wiederholt über längere Phasen krankheitsbedingt ausgefallen.

Von einer psychiatrischen Einrichtung wurde bestätigt, dass der 61-Jährige bis kurz vor dem Verbrechen stationär behandelt wurde. Dort soll er gegenüber den Ärzten von erheblichen finanziellen Schwierigkeiten gesprochen haben, die bei ihm auch zu Suizidabsichten geführt hätten.

Festnahme verlief laut Polizei ohne Widerstand

Mehrere Polizeikräfte bezeugten am ersten Prozesstag, dass die Festnahme des Beschuldigten unmittelbar nach dem Geschehen ohne Gegenwehr erfolgte. Ein Zeuge schilderte vor dem Gericht: „Er wirkte ruhig und sehr gefasst“.

Für das Verfahren hat das Schwurgericht in Hagen laut dpa-Meldung vorläufig sieben weitere Prozesstage bis Mitte Juni terminiert. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.