Eine Initiative des EU-Parlaments zielt auf das Verbot von KI-Anwendungen zur Erstellung von Nacktaufnahmen ab. Die Umsetzung der Regelung steht jedoch noch aus.
KI-NacktbilderEU-Parlament will Verbot für „Nudifier“-Systeme

Die Abgeordneten wollen Opfer digitaler Gewalt schützen. (Symbolbild)
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Eine Untersagung spezifischer KI-Anwendungen, die künstliche Nacktaufnahmen erzeugen können, wird vom Europäischen Parlament befürwortet. In Brüssel votierten die Parlamentarier mit deutlicher Mehrheit für eine Verbotsregelung für sogenannte „Nudifier“-Systeme, wie die dpa meldet. Solche Systeme verwenden Künstliche Intelligenz zur Anfertigung oder Veränderung sexuell expliziter oder intimer Darstellungen, die eine erkennbare, echte Person zeigen, ohne deren Einwilligung.
Nicht von der Regelung betroffen wären KI-Anwendungen, die Anwender aktiv davon abhalten, derartige Bilder ohne Zustimmung anzufertigen. Eine Übereinkunft mit den Mitgliedsstaaten der EU ist allerdings Voraussetzung, bevor eine solche Untersagung wirksam werden kann. Laut dpa hatten sich die Staaten unlängst schon für eine vergleichbare Maßnahme ausgesprochen.
Deepfakes EU-Beschluss bereits erfolgt
Davon losgelöst wurde von der Europäischen Union schon im Mai 2024 eine Direktive erlassen. Jene klassifiziert die Verbreitung von intimen oder veränderten Inhalten ohne Zustimmung – Deepfakes eingeschlossen – als strafbare Handlung im Bereich der Cybergewalt. Die Mitgliedsstaaten der EU müssen diese Vorgaben bis Mitte Juni 2027 in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung implementieren.
Deutsches Strafrecht soll angepasst werden
Die deutsche Bundesregierung befasst sich ebenfalls seit Längerem mit einer Novelle des Strafgesetzbuches bezüglich digitaler Gewalt. Es ist vorgesehen, die nicht genehmigte Anfertigung und Weitergabe von Nacktaufnahmen sowie von Material, das mittels KI manipuliert wurde, also sogenannte Deepfakes, zu kriminalisieren. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
