Um die Vormachtstellung von Google zu schwächen, dringt die EU-Kommission auf die Freigabe relevanter Datensätze für andere Unternehmen der Branche.
EU-Druck auf GoogleKonzern soll Suchdaten mit der Konkurrenz teilen

Internetnutzer sollen nach Ansicht der EU-Kommission von einem fairen Wettbewerb in der Online-Welt profitieren. (Symbolbild)
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Google soll nach dem Willen der Europäischen Kommission eine größere Menge an Daten für Mitbewerber zugänglich machen. Die Behörde in Brüssel hat hierzu Empfehlungen präsentiert, wie der amerikanische Technologiekonzern im Einklang mit den EU-Kartellvorschriften für große Internetfirmen agieren soll, meldet die dpa. Die Absicht dahinter ist, es kleineren Suchdiensten sowie KI-Anwendungen zu gestatten, die vorherrschende Position von Google auf dem Markt herauszufordern, so eine Mitteilung der EU-Kommission.
Im Detail betrifft dies Informationen über Suchabfragen, die Platzierung in den Trefferlisten und das Verhalten von Nutzern bei Klicks. Laut den Vorstellungen sollen diese Daten externen Anbietern zu gerechten Konditionen bereitgestellt werden. Die Brüsseler Kartellwächter definierten zudem den genauen Umfang der von Google weiterzugebenden Informationen.
Echte Alternative zur Google-Suche für Nutzer
Laut der EU-Kommission umfasst dies ebenfalls die Erlaubnis für alternative KI-Chatbots, die Datensätze der marktführenden Suchmaschine zu nutzen. Auf diese Weise soll es Mitbewerbern ermöglicht werden, den Verbrauchern eine tatsächliche Wahlmöglichkeit zur Suche von Google zu offerieren.
DMA als rechtliche Grundlage
Diese Forderungen stützen sich auf das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA). Mit diesem Rechtsakt beabsichtigt die EU, den Einfluss von bedeutenden Internetplattformen einzuschränken. Der Konzern Google zählt zu den sogenannten Gatekeepern („Torwächtern“), für die aufgrund ihrer marktbeherrschenden Position spezielle Vorschriften gelten.
Sowohl der amerikanische Konzern als auch rivalisierende Firmen haben jetzt die Möglichkeit, eigene Vorschläge einzubringen, welche die Brüsseler Behörde prüfen will. Falls keine Übereinkunft mit Google erzielt wird, könnte ein Verfahren aufgrund von Verstößen gegen den DMA eingeleitet werden. In letzter Konsequenz könnte die EU dann hohe Bußgelder auferlegen. (red)
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