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Ausschuss zum Solingen-AnschlagFluchtministerium bezahlte Rechtsbeistand der Zeugen

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Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Anschlag in Solingen tag im Fraktionssaal der CDU.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Anschlag in Solingen tag im Fraktionssaal der CDU.

Eine von Land bezahlte Anwältin hat Zeugen aus dem Fluchtministerium im PUA Solingen beraten. Was steckt dahinter? Ministerin Verena Schäffer (Grüne) wies jetzt Vorwürfe der Opposition zurück.

Eine Rechtsanwältin, die im Untersuchungsausschuss zum Anschlag in Solingen Zeugen aus dem Fluchtministerium beraten hat, wird aus Mitteln der Landesregierung bezahlt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP im Düsseldorfer Landtag hervor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Darin heißt es, man habe sich im Rahmen der „dienstherrenseitigen Fürsorgepflicht“ dazu entschieden, den Mitarbeitern einen Rechtsbeistand zu stellen. Dabei erfolge die Beratung „auf eigenen Wunsch“. Dieses Vorgehen sei „seit Jahrzehnten Staatspraxis“.

Die neue NRW-Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) erklärte zudem, die Wahl des Rechtsbeistands sei „völlig frei“. Die Landesregierung habe zur Vorbereitung der Zeugen „keine Vorgaben gemacht“. Die Anwältin habe „zu keinem Zeitpunkt“ Unterlagen erhalten, die dem Ausschuss nicht zur Verfügung gestellt wurden.

FDP: Rolle „höchst fragwürdig“

Die Opposition hatte der Landesregierung vorgeworfen, das Ministerium habe den Zeugen einen Aufpasser an die Seite gestellt. Werner Pfeil, Obmann der FDP im Untersuchungsausschuss, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, die Rolle des Zeugenbeistands sei höchst fragwürdig. „Einerseits soll jeder Mitarbeiter seinen Rechtsbeistand völlig frei und ausschließlich im eigenen Interesse mandatiert haben – andererseits hat aber ausgerechnet das Fluchtministerium selbst die Kanzlei ausgewählt, sie beauftragt und bezahlt“, erklärte der Liberale. Das werfe „erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit dieser Beratung“ auf.

Der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen Ministerium und Anwaltskanzlei zeige zudem, dass die Mitarbeiter eben nicht frei in der Wahl ihres Zeugenbeistands gewesen seien. „Das Verhalten des Ministeriums hat nichts mit Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu tun“, sagte Pfeil.

Auch von Staatssekretär Lorenz Bahr (Grüne) zuletzt eingestandene „Rückpriorisierungen“ würden Fragen aufwerfen. Damit sei gemeint, dass von den Abteilungen des Ministeriums für die Arbeit des PUA als wichtig eingestufte Unterlagen später durch andere Mitarbeiter des Ministeriums wieder aussortiert wurden. „Das muss Ministerin Schäffer unverzüglich ändern“, verlangte Pfeil.