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Landtag lässt AfD abblitzenGeschasster Dozent Vosgerau darf nicht in Kommission zurückkehren

Lesezeit 2 Minuten
Ulrich Vosgerau sitzt auf dem Podium im Rathaus während einer Veranstaltung der AfD-Fraktion.

Der Kölner Staatsrechtler Ulrich Vosgerau saß als Sachverständiger in der Enquete-Kommission „Krisen- und Notfallmanagement“ des Düsseldorfer Landtages. 

Nach seiner Teilnahme am Potsdam-Treffen, das Correctiv aufgedeckt hatte, flog der Kölner Dozent aus der Enquete-Kommission im Landtag. Zurückkehren darf er nicht.

Die AfD im Landtag ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, Ulrich Vosgerau erneut als Sachverständigen für eine Enquete-Kommission zu berufen. Aus dieser war der Kölner Dozent vorher rausgeflogen. Das Landtagspräsidium erteilte der Fraktion eine schriftliche Absage mit Bezug auf die Geschäftsordnung des Parlaments.

Man könne dem Anliegen der AfD „nicht entsprechen“, heißt es nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers in dem kurzen Schreiben des Präsidiums. Demnach müsse laut Geschäftsordnung des Landtags beim Ausscheiden eines Sachverständigen eine andere Person nominiert werden - Vosgerau einfach noch mal zu benennen, gehe daher nicht.

Der Kölner Staatsrechtler hatte ursprünglich als Sachverständiger in der Enquete-Kommission „Krisen- und Notfallmanagement“ gesessen. Dann kam heraus, dass er bei dem sogenannten „Potsdamer Treffen“ dabei war, das die Rechercheplattform „Correctiv“ enthüllt hatte. In der Villa waren auch Rechtsextremisten zugegen.

„Lex Vosgerau“ änderte Geschäftsordnung

Kurz danach hatten die Fraktionen im Landtag – ohne die Stimmen der AfD – die Geschäftsordnung geändert, um Sachverständige aus Enquete-Kommissionen absetzen zu können. Das hatte man nur gemacht, um den AfD-Sachverständigen loszuwerden, weshalb auch von einer „Lex Vosgerau“ gesprochen wird.

Inzwischen haben Teilnehmer des Potsdamer Treffens mehrere medienrechtliche Gerichtsverhandlungen gewonnen, worauf sich die AfD auch bei ihrem schriftlichen Wunsch an den Landtagspräsidenten André Kuper bezog, Vosgerau wieder ins Amt zu setzen. In dem Brief an Kuper schrieb die AfD, dass sich „allgemein herumgesprochen“ habe, „dass die Correctiv-Spekulationen in der Sache völlig haltlos waren.“

Das tut aus Sicht des Landtags nichts zur Sache. Die geänderte Geschäftsordnung lässt die Neubesetzung einfach nicht zu. Die Rechtspopulisten sind entsprechend sauer. Hartmut Beucker (AfD), Vorsitzender der Enquete-Kommission, sprach mit Bezug auf die „Lex Vosgerau“ von einem „unbegründeten Verdacht“, wegen dem man die Geschäftsordnung geändert hätte. Die AfD sieht den Verdacht „zweifelsfrei ausgeräumt“. Es fehle den anderen Parteien an Mut, dies einzugestehen. „Eine Entschuldigung von Grünen, SPD, FDP und CDU wäre das Mindeste gewesen.“

Tatsächlich hatte Vosgerau nie bestritten, in Potsdam dabei gewesen zu sein. In mehreren medienrechtlichen Prozessen haben sich Teilnehmer des Treffens gegen Berichterstattungen – auch anderer Medien – gewehrt. Manche Verfahren laufen auch noch. Die ursprüngliche Berichterstattung von Correctiv steht in weiten Teilen noch immer online.