Auseinandersetzungen zwischen Schülern, die fasten, und solchen, die es nicht tun, gab es, Berichten zufolge, in einer Klever Schule.
„Nehmen Vorfall ernst“NRW-Schulaufsicht untersucht Schülerstreit um Fasten

In einer Schule in Kleve soll es während des Ramadans zu Konflikten gekommen sein (Symbolbild).
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Die Schulaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen befasst sich mit Konflikten zwischen fastenden und nicht-fastenden Schülern in Kleve. Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf informierte auf eine dpa-Anfrage hin, dass man mit der Schulleitung einer Schule in Kleve im Austausch stehe. Der Vorfall werde mit der notwendigen Gründlichkeit aufgeklärt.
Streitigkeiten sollen sich an einer Gesamtschule in Kleve während des aktuellen Ramadan ereignet haben. Schüler, die nicht fasteten, haben angeblich fastende muslimische Mitschüler mit ihrem Essen gereizt. Im Gegenzug sollen die fastenden Jugendlichen andere dazu gedrängt haben, ihre Mahlzeit zu entsorgen und ebenfalls zu fasten, meldete die „Bild“-Zeitung.
Reaktionen der Behörden
Berichten zufolge hat eine Lehrkraft die beiden Gruppen angewiesen, sich voneinander abzuwenden. So sollte eine gegenseitige Störung zwischen den essenden und den fastenden Schülern vermieden werden.
Die Bezirksregierung fügte hinzu: „Klar ist beispielsweise, dass niemand in der Schule gezwungen werden darf, seine Religion in einer bestimmten Art und Weise auszuüben. Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler versuchen, ihren Mitschülerinnen und -schülern religiöse Vorschriften zu machen, wird an Schulen konsequent nachgegangen.“
Aus dem Schulministerium in Düsseldorf verlautete: „Grundlage des Schullebens an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen ist ein respektvolles Miteinander. Daher nimmt das Schulministerium die geschilderten Vorwürfe ernst“. Eine Klärung des Sachverhalts sei notwendig.
Hintergrund zum Ramadan
Im Ramadan nehmen gläubige Muslime täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang keine Nahrung und keine Getränke zu sich.
Zum Abend versammeln sich die Menschen üblicherweise für das Fastenbrechen. Das Fasten während des Ramadan zählt zu den fünf Grundpflichten des Islams, den sogenannten Säulen der Religion. Auf den Fastenmonat, dessen Ende dieses Jahr der 19. März ist, folgt das mehrtägige Fest zum Fastenbrechen. (dpa/red)
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