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US-Botschaft irritiert
Deutsches Gericht nennt Trump-Regierung in Urteil „offen rechtsextremistisch“

3 min
US-Präsident Donald Trump spricht während eines Mittagessens mit republikanischen Senatoren auf der Terrasse des Rosengartens im Weißen Haus.

US-Präsident Donald Trump spricht während eines Mittagessens mit republikanischen Senatoren auf der Terrasse des Rosengartens im Weißen Haus. 

Die US-Botschaft zeigt sich irritiert, Kritik kommt auch von einem Kölner Staatsrechtler. Das Justizministerium will das Urteil nicht kommentieren.

Das Landgericht Bonn hat in einem aktuellen Urteil die US-Regierung um Donald Trump als „offen rechtsextremistisch-populistisch“ bezeichnet und ihr in ihrem Handeln Tendenzen zum Faschismus bescheinigt.

Soweit ersichtlich, hat sich die deutsche Justiz erstmals direkt und in so scharfer Form zu den politischen Verhältnissen in den Vereinigten Staaten geäußert. Es gebe in der Regierung Trump „deutlich anti-demokratische, antirechtsstaatliche, autokratische bis faschistische Tendenzen“, führte ein Einzelrichter der 13. Zivilkammer des Landgerichts aus. Er hatte über die Klage gegen ein international tätiges soziales Netzwerk zu entscheiden.

Richter: Rechtsextremisten sind „die größten Feinde individueller Freiheit“

Ein Nutzer hatte vom Betreiber erfolglos unter anderem darüber Auskunft verlangt, ob US-Geheimdienste auf seine Daten zugegriffen haben. Dagegen wandte er sich an das deutsche Gericht. Zwar wies der zuständige Richter die Klage ab und verwies dafür auf geltendes US-Recht, auf das sich der Netzwerkbetreiber beim Umgang mit Nutzerdaten berufen könne.

Rechtsextremisten waren gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit
Bonner Richter

Er ließ sich aber ausführlich zur politischen Lage in den USA unter der Trump-Regierung und zu den Gefahren des Rechtsextremismus ein. Rechtsextremisten seien „gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit“, während sie „sich zugleich ständig – die Lüge beharrlich wiederholend – als ihre angeblich größten Verteidiger gerieren“.

Aussagen von US-Vizepräsident J.D. Vance als lächerlich bezeichnet

Die Aussagen von US-Vizepräsident JD Vance im Februar auf der Münchner Sicherheitskonferenz, wonach die Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland weniger geschützt seien als in den USA, seien angesichts der Zustände dort zudem „der Lächerlichkeit“ preisgegeben.

Ein Sprecher der US-Botschaft in Berlin zeigte sich irritiert. Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ verwies er darauf, dass die USA und Deutschland „westliche und demokratische Werte“ teilten. Ohne direkt auf das Bonner Urteil einzugehen, drehte der Botschaftssprecher den Spieß um und gab der Sorge über angebliche Bedrohungen von Grundrechten durch den deutschen Staat Ausdruck.

US-Botschaft in Berlin zeigt sich irritiert

Man solle, wie Vance es in München angemahnt habe, „Zensurmaßnahmen und die Verfolgung politischer Gegner“ einstellen und stattdessen die freie Meinungsäußerung fördern. Die US-Regierung sei „besorgt über das Potenzial eines demokratischen Rückschritts in Deutschland aufgrund der erwogenen Schritte zum Verbot populärer Oppositionsparteien“.

Auf Anfrage erklärte eine Sprecherin des Landgerichts Bonn, man „kommentiere grundsätzlich keine Urteile“, auch keine ungewöhnlichen. Ähnlich äußerte sich auch das NRW-Justizministerium. Der Kölner Staatsrechtler Markus Ogorek kritisierte das Urteil wegen seiner politischen Aussagen, die einer Zivilkammer nicht zustünden.

„Diplomatische Bewertungen obliegen dem Auswärtigen Amt und keinem Bonner Einzelrichter, der seine Rolle offenbar eklatant verkennt und dem Ansehen der Justiz schadet“. Die zuständige 13. Zivilkammer müsse sich fragen, „ob man Fälle mit derartigem Politisierungspotenzial künftig noch an den betroffenen Einzelrichter delegieren kann.“ Daniel Deba, Sprecher des „Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte“, äußerte sich ähnlich. „Gerichtliche Entscheidungen sind kein Ort für politischen Meinungskampf“, sagte der Verwaltungsrichter aus Schwerin.