Mehr als 16 Jahre lang war eine Lehrerin krankgeschrieben, soll aber parallel als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Nun interessiert der Fall auch die Staatsanwaltschaft.
ErmittlungenOffenbar jahrelang Dienstunfähigkeit vorgetäuscht – Razzia bei Lehrerin

Im Fall einer dauerkranken Lehrerin ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft. Foto: Martin Schutt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Die Lehrerin war nicht zu Hause, als die Ermittler vergangenen Dienstagmittag in Duisburg an ihrer Haustür klingelten. Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zufolge musste ein Schlüsseldienst-Mitarbeiter das Schloss zur Wohnung knacken. Die Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss wegen gewerbsmäßigen Betruges erwirkt. Trotz mehrfacher Versuche war die beschuldigte Lehrerin telefonisch durch die Beamten nicht zu erreichen.
Die 62-jährige Studienrätin hatte im August 2025 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil sie sich seit 15 Jahren mit mutmaßlich falschen Attesten auf Grund psychischer Probleme hatte krankschreiben lassen. Wie sich herausstellte, soll die Lehrkraft sich nebenbei als Heilpraktikerin betätigt haben. Gleichzeitig strich die Beamtin monatliche Bezüge ein. Bei Beamten ihrer Stufe liegt das Gehalt zwischen 5000 und gut 6200 Euro brutto, wobei etwa die Sozialabgaben im Vergleich zu Normalverdienern weitaus geringer ausfallen. Weil vieles im Verdachtszeitraum verjährt ist, hat die Staatsanwaltschaft die Betrugsvorwürfe auf den Zeitraum 2021 bis 2025 beschränkt. Ein Schaden von mehreren Hunderttausend Euro steht im Raum.
Staatsanwaltschaft äußert sich
„Aufgrund der Presseberichterstattung über eine von ihr vorgetäuschte Dienstunfähigkeit wurde hier ein Prüfvorgang angelegt“, teilte Staatsanwalt Felix Bachmann mit. Bei den Vorermittlungen seien unter anderem Unterlagen von der Bezirksregierung Düsseldorf angefordert worden, „insbesondere das dort eingeholte amtsärztliche Gutachten vom 25. November 2025 über die Beschuldigte. Nachdem diese Unterlagen im Februar 2026 vollständig vorlagen, ergaben sich nach hiesiger Bewertung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges.“
Bei der Razzia wurden Beweismittel wie Akten, USB-Sticks sowie Laptops für die Finanzermittlung sichergestellt. Die Studienrätin lehrte zwischen 2003 und 2009 an einem Berufskolleg im niederrheinischen Wesel. Seit dem 11. Februar 2009 reichte sie immer wieder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Dienstherrn ein, die eine Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung stets absegnete. Gegen die Lehrkraft und die Sachbearbeiterin laufen nach wie vor Disziplinarverfahren.
Zufall bringt Licht ins Dunkel
Lange Zeit fiel nicht auf, dass die Studienrätin seit dem 11. Februar 2009 keinen Unterricht mehr erteilte. Im Frühjahr 2025 landete die Akte der Langzeitkranken auf dem Tisch einer neuen Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Aus den Unterlagen ergab sich, dass die Lehrerin in all den Jahren ihre Fehlzeiten auf Atteste von Ärzten der Psychiatrie oder Psychologie stützte. Demnach litt sie unter einer seelischen Erkrankung, die sie dienstunfähig machte. Ein Amtsarzt hatte ihren Gesundheitszustand nie untersucht. Obwohl dies laut Beamtenrecht längst hätte geschehen müssen. Umgehend ordnete die neue Sachbearbeiterin bei der Schulaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf im April an, das Versäumnis nachzuholen und die Lehrerin medizinisch begutachten zu lassen.
Die Lehrerin klagte gegen die Anordnung. Tenor: Nach so langer Zeit krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit sei der Grund für eine amtsärztliche Untersuchung entfallen. In zwei Instanzen unterlag die Pädagogin. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vertrat in seinem Beschluss eine klare Meinung: Auch „das lange Untätigbleiben des Dienstherrn ändert nichts“ daran, dass ein amtsärztlicher Experte die Klägerin auf ihren seelischen Zustand hin untersuchen müsse. Demnach dürfe die Bezirksregierung Düsseldorf auch noch nach 15 Jahren „eine Untersuchung durch den Amtsarzt auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet anordnen“, heißt es im OVG-Beschluss.
Dabei kritisierten die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster die Schulaufsicht mit deutlichen Worten: Bereits nach sechs Monaten gesundheitlich bedingter Auszeit sei der Dienstherr verpflichtet, die betroffenen „Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen“ ihre Dienstpflichten nicht mehr erfüllen können. „Das jahrelange Untätigbleiben“ der Bezirksregierung Düsseldorf in diesem Fall sei „in der Tat nicht nachvollziehbar“.
