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Tilly zum Moskauer Urteil„Putin hat jetzt offenbar auch noch Angst vor Pappfiguren“

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Jacques Tilly, Wagenbauer, steht im Februar dieses Jahres vor dem Mottowagen auf dem Putin die Düsseldorfer Karnevalsfigur Hoppeditz aufspießt.

Jacques Tilly, Wagenbauer, steht im Februar dieses Jahres vor dem Mottowagen auf dem Putin die Düsseldorfer Karnevalsfigur Hoppeditz aufspießt.

Ein Moskauer Gericht verurteilt  Jacques Tilly in Abwesenheit zu acht Jahren und sechs Monaten Haft. Der Künstler spricht von einem Unrechtsprozess.

Jacques Tilly lacht kurz, dann wird er ernst. „Ich bin natürlich schuldfrei“, sagt der Düsseldorfer Bildhauer und Karnevals-Wagenbauer dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, „das Urteil kann ich selbstverständlich nicht akzeptieren.“ In einer „freien, offenen Gesellschaft“ sei es „ein absolutes Recht, dass die Bürger andere, auch die Herrscher, kritisieren dürfen“. Für diese Kritik, so Tilly, „eine Strafe von achteinhalb Jahren Straflager zu verhängen, ist natürlich beispiellos und ohne jedes Maß“.

Die ebenso traurige wie lächerliche Wahrheit, von der er spricht: Am Freitag hat ein Gericht in Moskau ihn in Abwesenheit zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Richter Konstantin Otschirow sah es als erwiesen an, dass Tilly religiöse Gefühle verletzt und „Falschnachrichten“ über die russischen Streitkräfte verbreitet habe. Zusätzlich soll er umgerechnet rund 2000 Euro Strafe zahlen und erhielt ein vierjähriges Arbeitsverbot.

Ein Urteil aus Moskau

Die Staatsanwältin hatte neun Jahre Haft beantragt, die Pflichtverteidigerin einen Freispruch gefordert – auch, weil die Verteidigung nach eigenen Angaben vergeblich versucht habe, Kontakt zum Angeklagten aufzunehmen. Die deutsche Botschaft habe dabei nicht helfen können. In dem Verfahren war über Monate auch von Beleidigung Wladimir Putins die Rede, am Urteilstag fiel dieser Vorwurf nicht mehr ausdrücklich, der Straftatbestand umfasst aber auch die Verunglimpfung staatlicher Organe – und damit des Präsidenten.

„Was soll man dazu noch sagen?“, fragt Tilly und legt dann trotzdem los, als der „Kölner Stadt-Anzeiger“ fragt, ob er sich von einem Moskauer Richter den Mund verbieten lasse. „Nein!“, betont der 62-Jährige: „Meinungsfreiheit beinhaltet ja schon, dass man eben auch kritische Meinungen vortragen darf, ungestraft.“ Das seien „nun mal die Spielregeln in einer pluralistischen Gesellschaft.“ Dass Moskau dieses Prinzip bekämpfe, zeige „wie sehr das russische Regime Angst hat vor freien Menschen – und offenbar jetzt auch noch vor Pappfiguren“.

„Spielregeln“ der Freiheit

Im Gerichtsverfahren des Putin-Regimes geht es in erster Linie um die Mottowagen, die Tilly für den Düsseldorfer Rosenmontagszug baut – und die regelmäßig weit über den Karneval hinaus wirken. Seine Motive erscheinen oft auf Titelseiten in Deutschland und international. Putin ist dabei immer wieder Zielscheibe. Ein Wagen zeigte den Kremlchef in einer ukrainischen Wanne, in Blut badend. In diesem Jahr, als in Moskau längst ermittelt wurde, fuhr in Düsseldorf eine Figur Putins in Uniform, die den Hoppeditz mit einem Schwert aufspießt – ein Kommentar zur Drohgebärde aus Russland.

Der Mottowagen, der Russlands Präsidenten Putin zeigt, der im Military-Outfit auf dem Boden kniet und die Hände auf den Kopf des russischen Patriarchen legt.

Der Mottowagen, der Russlands Präsidenten Putin zeigt, der im Military-Outfit auf dem Boden kniet und die Hände auf den Kopf des russischen Patriarchen legt.

Besonders ausführlich soll in Moskau allerdings ein Wagen aus dem Jahr 2024 verhandelt worden sein: Putin in Uniform und der russisch-orthodoxe Patriarch Kirill beim homosexuellen Oralverkehr. Die Staatsanwaltschaft beschrieb die Szene mehrfach in aller Ausführlichkeit; in Russland ist „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“ strafbar, ebenso die Verunglimpfung von Amtspersonen. In den Akten tauchten zudem Vorwürfe auf, Tilly habe Hass auf Russen geschürt. Verlesen wurden im Verfahren gleichlautende Aussagen dreier angeblicher Zeuginnen, die sich als gläubige Christinnen in ihren religiösen Gefühlen verletzt sahen. Auf diesen Tatbestand stehen hohe Strafen – und er wurde Teil des juristischen Konstrukts, das den Wagenbauer zum Straftäter machen soll.

Der Wagen, der Moskau erzürnt

„Die machen sich selbst zum Narren mit diesem Urteil und sehen gar nicht, wie peinlich das eigentlich ist“, sagt Tilly. Das Ganze sei ein „Unrechtsprozess“. Er sei, sagt er, „bis heute nicht informiert worden“: „Es gab nicht einen Muckser aus Moskau, keinen Brief, keine Vorladung, keine E-Mail, keinen Anruf.“ Nachdem ihn die deutsche Botschaft in Moskau über den „absonderlichen Vorgang“ informiert habe, hätte er bewusst keinen Anwalt als seinen Rechtsvertreter in den Prozess entsandt, um „diese Propagandashow nicht auch noch zu legitimieren“.

Ein Motivwagen „In tödlicher Mission“ zeigt Wladimir Putin, Ministerpräsident Russlands, und Kim Jong-un, Oberster Führer der Demokratischen Volksrepublik Korea, im März 2025 als Katze auf dem Schoss von Putin.

Ein Motivwagen „In tödlicher Mission“ zeigt Wladimir Putin, Ministerpräsident Russlands, und Kim Jong-un, Oberster Führer der Demokratischen Volksrepublik Korea, im März 2025 als Katze auf dem Schoss von Putin.

Der Versuch, ihn in eine Rolle zu zwingen – Angeklagter in einem Verfahren zu sein, das er nicht anerkennt –, gehöre für ihn „zur Logik des Ganzen“. „Das Ziel des Prozesses ist es ja, Menschen einzuschüchtern“, sagt Tilly. Dass die „russischen Unrechts-Paragraphen“ jetzt aber schon auf deutsche Staatsbürger angewendet werden sollen, sei „eine weitere, drastische Stufe der Eskalation“. Seine Konsequenz: „Wir dürfen … nicht einen Fußbreit nachgeben.“ Und er wünscht sich, dass Rückhalt sichtbar wird – in der Politik, in den Medien, in der Gesellschaft.

Einschüchterung als Zweck

Dieser Rückhalt kommt. Die Bundesregierung nannte den Richterspruch ein „absurdes Schauspiel“. Der deutsche Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, sagte: „Die Verurteilung von Jacques Tilly zeigt, dass Kriminalisierung und Verfolgung freier Meinungsäußerung durch die russische Regierung unvermindert weitergehen – aber jetzt auch verstärkt im Ausland.“ Lambsdorff betonte zugleich, Deutschland bekenne sich zur Freiheit der Kunst.

Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst stellte sich hinter den Künstler: Tilly stehe seit über 30 Jahren für Meinungsstärke, Mut und beißende Satire; er scheue keine Institution, Staatsmacht oder Autorität. Und aus Mainz meldeten sich die Fastnachter zu Wort: „Mit ihm wurden alle angeklagt und verurteilt, denen Meinungsfreiheit, Freiheit der Kunst und Freiheit der Satire ein wichtiges Anliegen ist“, sagte Boris Henkel vom Kreativkreis des Mainzer Carneval Vereins. „Einmal mehr entgegnen wir dem Machthaber im Kreml: ‚Wir alle sind Jacques Tilly‘!“

Rückendeckung aus Politik und Fastnacht

Eine Auslieferung aus Deutschland muss Tilly natürlich nicht fürchten. Doch die Drohung ist nicht leer. Reisen könnten zum Problem werden, etwa in Staaten mit Auslieferungsabkommen nach Russland. Moskau könnte ihn auch zur Fahndung bei Interpol ausschreiben lassen. Tilly sagt, er habe sich beraten lassen und sei vom Außenministerium informiert worden, welche Länder er meiden solle. Er habe selbst nachgesehen: „Indien ist auch dabei.“ Er wollte „schon immer mal im Leben nach Indien fahren“, ergänzt der Düsseldorfer: „Das ist jetzt wohl gestrichen.“

Dies sei halt die zweite Ebene des Urteils: eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit ohne Gefängnistür, sagt Tilly -und wirkt dabei erstaunlich nüchtern, fast trotzig. „Ich hab jetzt keinen Einfluss mehr auf gar nichts, ich hab keine Handlungsoption“, sagt er. Er könne „das Urteil nicht ändern“ und auch seine „Sicherheitslage“ nicht. Es gebe „ein abstraktes Risiko“, weil der russische Staat „auch zu ganz anderen Dingen fähig“ sei. „Aber Sorgen mach ich mir jetzt eigentlich nicht“, sagt Tilly, „weil dann hätten Sie ja gewonnen.“ Der Versuch, Angst zu erzeugen, soll nicht aufgehen. (mit dpa)