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Vierfachmord in SolingenAnfangsverdacht gegen Polizisten nicht bestätigt

Lesezeit 2 Minuten
Dem Angeklagten aus Solingen werden vier Straftaten vorgeworfen: Drei versuchte oder vollendete Brandstiftungen und eine Macheten-Attacke.

Am Landgericht Wuppertal läuft derzeit der Prozess um vierfachen Mord in Solingen. Eine Rechtsanwältin hatte die Polizei angezeigt. 

Die Staatsanwaltschaft sieht keine strafbaren Handlungen, nachdem eine Vertreterin der Nebenklage Vorwürfe gegen die Polizei erhoben hatte.

In dem Prozess um den Brandschlag in einem Mehrfamilienhaus in Solingen, bei dem eine vierköpfige bulgarische Familie im März 2024 starb und 21 Menschen verletzt wurden, sucht die Opferanwältin Seda Bazay Yildiz seit mehreren Sitzungstagen nach einem rechtsextremistischen Hintergrund der Tat. So hat die Verteidigerin aus Frankfurt/Main, die auch häufig in islamistischen Terror-Prozessen auftritt, hochrangige Staatsschützer aus Wuppertal angezeigt. Die Beamten sollen Funde von Dokumenten und Dateien mit rechtsextremen Inhalten im Wohnhaus des deutschen Angeklagten Daniel S. zurückgehalten haben. Die Prozessbeteiligten seien darüber erst aktuell informiert worden.

Die Nebenklägerin wirft den Ermittlungsbehörden vor, entscheidende Erkenntnisse für ein etwaiges rechtes Tatmotiv nicht frühzeitig in das Verfahren eingeführt zu haben. Dabei geht es unter anderem um Bücher aus der NS-Zeit und über das Dritte Reich. Außerdem fand sich in der Garage, die der Angeklagten Daniel S. nutzte, ein Zettel mit einem fremdenfeindlichen Gedicht.

Staatsanwaltschaft: Keine Ermittlungen gegen Kripo-Beamte

Am Donnerstag gab die zuständige Wuppertaler Staatsanwaltschaft bekannt, dass man keine Ermittlungen gegen die Kripo-Beamten einleiten werde. Die Begründung ist eindeutig. Demnach hatten die Ermittler die NS-Bücher in einer leerstehenden Wohnung entdeckt, die nicht dem Angeklagten gehörte. Vor dem Hintergrund stuften die Strafverfolger die Fotos von den Werken „nicht als verfahrensrelevant ein“. Auch besagter Zettel mit dem rassistischen Gedicht taugt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht für ein Ermittlungsverfahren. „Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass dieser Zettel vorsätzlich nicht durch die Polizei gesichert wurde“, so der Behördensprecher Wolf Tilman Baumert.

Bereits vor wenigen Wochen hatte die Opferanwältin ein rechtsextremistisches Motiv in den Raum gestellt. Als Indiz wertete sie die Sicherung von 166 rechtsextremistischen Bildern auf einem Datenträger. Eine neuerliche Untersuchung durch den Wuppertaler Staatsschutz widerlegte den Verdacht. Die Aufnahmen waren in einem Raum gefunden worden, der von der Lebensgefährtin des Angeklagten genutzt worden war. Die Freundin hatte bereits im Prozess eingeräumt, dass diese Dateien von ihr stammten.

Der Angeklagte Ulrich S. hat inzwischen den tödlichen Brandanschlag eingeräumt. Sein Motiv: Stress mit seiner Vermieterin, die ihm gekündigt hatte.