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Russisches GesetzMilitär darf Bürger künftig aus Haft im Ausland befreien

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Russische Staatsduma

Russlands Parlament will einen Einsatz des Militärs nun auch zur Befreiung von im Westen inhaftierten Russen erlauben. (Archivbild)

Eine Gesetzesnovelle in Russland sieht vor, dass das Militär eingreifen kann, wenn Bürger des Landes im Ausland nach Moskauer Ansicht zu Unrecht inhaftiert sind.

Eine Gesetzesinitiative in Russland soll den Streitkräften die Befugnis erteilen, Staatsangehörige aus Gefängnissen anderer Länder gewaltsam zu holen.

Russlands Militär soll zukünftig die Ermächtigung bekommen, Staatsangehörige aus ausländischer Haft zu befreien. Die Bedingung hierfür ist eine Einschätzung von Präsident Wladimir Putin, dass die Verurteilung ungerechtfertigt war. Ein entsprechender Gesetzesentwurf werde nun prioritär in der Duma verhandelt, meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Laut Parlamentspräsident Wjatscheslaw Wolodin diene der Schritt einer „Stärkung des Schutzes der Rechte unserer Bürger vor Handlungen unfreundlicher Staaten“.

Da die Regierung dem Vorhaben bereits zugestimmt hat, wird die Verabschiedung als rein formeller Akt betrachtet. Wolodin, der als enger Vertrauter Putins gilt, äußerte außerdem, das westliche Justizsystem sei „endgültig diskreditiert“. Die Gesetzesnovelle würde den Einsatz des Militärs zur Befreiung ermöglichen, falls russische Staatsbürger – auch Präsident Wladimir Putin selbst – nach Einschätzung der Moskauer Führung ungerechtfertigt verurteilt und festgesetzt werden.

Militärische Intervention bei umstrittenen Urteilen

Hintergrund ist auch ein Haftbefehl, der vom in Den Haag ansässigen Internationalen Strafgerichtshof wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine gegen Putin ausgestellt wurde. Die beabsichtigte Neuregelung stellt eine Erweiterung der geltenden russischen Militärdoktrin dar. Diese gestattet bereits jetzt die Verwendung der Armee, um die eigenen Staatsbürger im Ausland zu schützen.

Als Anwendungsbeispiel für diese Doktrin gilt der von Putin im Jahr 2022 initiierte Angriff auf die Ukraine, nachdem in der Ostukraine zahlreiche Einwohner mit russischen Pässen ausgestattet worden waren. Künftig soll dieser „Schutz“ auch auf Personen ausgeweitet werden, die auf Basis von Urteilen ausländischer Gerichte oder internationaler Justizorgane ohne Mitwirkung Russlands inhaftiert oder strafrechtlich belangt werden.

Distanzierung von internationaler Justiz

Putin hatte schon früher ein Gesetz unterzeichnet, welches Russland gestattet, die Entscheidungen ausländischer Gerichte zu ignorieren oder nicht zu vollstrecken, sofern sie russischen Interessen zuwiderlaufen. So werden nach dem Bruch mit dem Europarat die richterlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Russland nicht mehr befolgt. Auch der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag wird von Russland nicht als juristische Instanz akzeptiert. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.