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Mehr Vernetzung und PräventionNRW reformiert Gesetz nach Gewalttaten psychisch Kranker

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ARCHIV - 18.03.2024, Berlin: Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht bei einer Pressekonferenz. (zu dpa: «Laumann: «Keine Hintertür» für Zusammenarbeit mit der AfD») Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Karl-Josef Laumann will den sogenannten Drehtüreffekt vermeiden, der zur Chronifizierung psychischer Erkrankungen beiträgt.

Wenn psychisch Kranke Gewalttaten begehen, stellt sich die Frage, ob man dies nicht hätte verhindern können. NRW versucht sich in einer Antwort.

Ein 28-Jähriger betritt Ende November 2025 eine Polizeiwache in Hattingen – und greift die Beamten mit einem Messer an. Der mutmaßliche Täter ist psychisch krank, war zuvor bereits auffällig geworden. Immer dann, wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen an Gewalttaten beteiligt sind, wird die Frage laut, wie der Staat mit seinen Gesetzen in solchen Fällen dabei helfen kann, die Bevölkerung und die Betroffenen selbst besser zu schützen.

Die Landesregierung in NRW hat sich nun an einer Antwort versucht. Am Mittwoch präsentierte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) den Entwurf einer Neufassung des „Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PsychKG).

Das PsychKG ist die rechtliche Grundlage sowohl für die Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen als auch für deren freiheitsentziehende Unterbringung, wenn sie sich selbst oder andere gefährden. Nach den Anschlägen von Magdeburg und Aschaffenburg Ende 2024 hatten sowohl die Innenminister- als auch die Gesundheitsministerkonferenz die Länder aufgefordert, ihre jeweiligen Psychisch-Kranken-Gesetze zu überprüfen.

Frühzeitige Unterstützungsangebote zur Prävention

„Die beste Prävention gegen fremdgefährdendes Verhalten von Menschen mit psychischen Erkrankungen und einem gleichzeitig erhöhten Gewaltpotenzial sind frühzeitige sowie niedrigschwellige Unterstützungsangebote und eine kontinuierliche Behandlung“, sagte Laumann. Die Novelle verfolge daher vor allem zwei Ziele – stärkere Prävention und bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten, einschließlich Sicherheits- und Ausländerbehörden sowie Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete.

Kernstück der Reform ist die Pflicht zur Einrichtung gemeindepsychiatrischer Verbünde: Ab 2027 soll jedes der 53 Gesundheitsämter in NRW einen solchen Verbund vorhalten. Bisher fördert das Land lediglich 27 solcher Einrichtungen freiwillig – mit 2,4 Millionen Euro jährlich. Künftig sollen dauerhaft rund 6,3 Millionen Euro pro Jahr fließen. Ziel ist eine deutlich verbesserte Vor- und Nachsorge, die nicht nur medizinische, sondern auch soziale Aspekte wie Verschuldung oder die Wohnsituation in den Blick nimmt.

Ebenfalls reformiert wird das Entlassmanagement: Kliniken sollen den Sozialpsychiatrischen Diensten künftig alle relevanten Informationen zur Nachversorgung weitergeben – statt wie bisher nur eine allgemeine Entlassungsmitteilung. Lücken in der Behandlung führten immer wieder zu sogenannten Drehtüreffekten, sagte Laumann, also zur erneuten Einweisung kurz nach der Entlassung, was die Chronifizierung von Erkrankungen begünstige. Um diesen Effekt zu verringern, dürfen Gerichte künftig die sofortige Unterbringung um 24 Stunden verlängern – etwa bei starken Erregungszuständen oder Vergiftungen. Umgekehrt soll eine „Pausierung“ eingeführt werden: Die Medikamenteneinnahme kann dabei strukturiert durch ein Krankenhaus begleitet werden, ohne dass eine durchgängige Unterbringung nötig ist.

Register für psychisch Kranke wird ausgeschlossen

Beim Thema Datenaustausch will NRW einen anderen Weg als Hessen oder Niedersachsen gehen, die zuletzt direkte Meldepflichten von Psychiatrien an die Polizei eingeführt haben – was bei Fachverbänden auf scharfe Kritik stieß. NRW setzt stattdessen auf die geregelte Zusammenarbeit der Sozialpsychiatrischen Dienste mit Sicherheitsbehörden – und schließt ein allgemeines Register von psychisch erkrankten Personen mit Gewaltpotenzial ausdrücklich aus.