Stinkefinger vom ChefWann die Geste eine Beleidigung ist und was Sie tun können

Grundsätzlich wenig elegant: Der Stinkefinger im Arbeitskontext.
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Mittelfinger vom Vorgesetzten: Jurist erläutert die rechtlichen Grenzen. Die Geste des ausgestreckten Mittelfingers ist kein Ausdruck höflicher Umgangsformen, stellt jedoch nicht in jedem Fall eine strafbare Handlung dar. Entscheidend ist der jeweilige Zusammenhang, wie der Jurist Peter Meyer, Spezialist für Arbeitsrecht, laut dpa ausführt. Meyer engagiert sich im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, die zum Deutschen Anwaltverein (DAV) gehört.
„Zeigt mir mein Chef auf dem Bau, während wir uns über Fußball unterhalten den Mittelfinger, kann das eine Bagatelle sein“, erläutert der Fachmann. „Passiert das im Rahmen eines Meetings in gepflegter Atmosphäre, ist er womöglich eine Beleidigung.“ Die juristische Bewertung gestaltet sich demnach schwierig, weil jede Herabwürdigung vom jeweiligen Umfeld abhängt.
Pflicht des Arbeitgebers zur Aufklärung
Wenn sich Beschäftigte drangsaliert oder gezielt attackiert fühlen, wird empfohlen, dies anzusprechen. Anschließend können der Betriebs- oder Personalrat kontaktiert werden, oder, falls existent, die nächsthöhere Führungskraft. Sobald sich ein betroffener Angestellter meldet, ist das Unternehmen grundsätzlich zur Klärung der Umstände verpflichtet.
Für eine stärkere Position der eigenen Aussage kann der Austausch mit der Belegschaft nützlich sein. Häufig erfahren mehrere Beschäftigte derartige Anfeindungen, wodurch eine gemeinsame Stimme höheres Gewicht erlangt. (red)
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