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Teurer Drohnen-AbsturzWarum eine Haftpflicht für alle Drohnen-Piloten Pflicht ist

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Drohnenpilotin lässt eine Drohne fliegen

Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Für Drohnen ist eine Haftpflicht Pflicht. Die Verbraucherzentrale erklärt, was der Schutz kostet und worauf zu achten ist.

Unabhängig vom Verwendungszweck einer Drohne, sei es für spezielle Luftaufnahmen oder als reines Freizeitgerät, ist ein adäquater Versicherungsschutz unerlässlich. Auf diesen Umstand macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam. Externe Einflüsse wie Witterungsbedingungen, Vögel oder technische Defekte wie Softwarepannen können einen Absturz verursachen, bei dem Dritte zu Schaden kommen oder fremdes Eigentum beschädigt wird.

„Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben“, zitiert die Verbraucherzentrale ihre Versicherungsberaterin Anna Follmann. Um zu überprüfen, ob der Betrieb des Fluggeräts abgedeckt ist, empfiehlt sich die Prüfung der eigenen Police der Privathaftpflicht oder eine direkte Kontaktaufnahme mit der Versicherungsgesellschaft. Eine solche Deckung ist nicht standardmäßig enthalten. Aus diesem Grund sollten sich Drohnenbesitzer die Inkludierung des Schutzes schriftlich zusichern lassen.

Fehlender Schutz: Was nun?

„Reicht die bestehende Versicherung nicht aus, ist eine zusätzliche Police erforderlich“, so Follmann. Es besteht die Möglichkeit, den vorhandenen Vertrag der Privathaftpflicht um eine Klausel für Drohnenschäden zu erweitern. Eine Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft kann hierüber Aufschluss geben. Sollte eine solche Erweiterung nicht angeboten werden, ist der Abschluss eines neuen Vertrags bei einer anderen Gesellschaft notwendig, die einen entsprechenden Tarif im Portfolio hat.

Kostenpunkt und Deckungshöhe

Nach Angaben der Verbraucherschützer ist eine geeignete Privathaftpflicht inklusive Drohnenschutz schon für einen Jahresbeitrag ab 50 Euro erhältlich. Es wird empfohlen, bei Vertragsabschluss auf eine Deckungssumme von wenigstens zehn Millionen Euro für Schäden an Personen und Sachen zu achten. Optimal ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung. Bei Fluggeräten, die mehr als 2,5 Kilogramm wiegen, kann sich eine gesonderte Drohnen-Haftpflichtpolice als vorteilhaft erweisen.

Um nicht nur Schäden bei Dritten, sondern zusätzlich den materiellen Wert des eigenen Fluggeräts bei einem Absturz abzusichern, ist der Abschluss einer Drohnen-Kaskoversicherung erforderlich. Diese Police deckt beispielsweise die Kosten für Reparaturen sowie Schäden durch Entwendung oder beim Transport ab. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.