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Hochzeit, BegräbnisWelche Dinge nach dem Kirchenaustritt nicht mehr möglich sind

Lesezeit 3 Minuten
in Brautpaar steckt sich während ihrer Trauung in der Kirche die Ringe an.

Eine katholische Trauung geht nach dem Austritt aus der Kirche in der Regel nicht mehr. (Symbolbild)

Viele treten aus der katholischen Kirche aus. Was ändert sich dadurch in den verschiedenen Lebensbereichen? Ein kleiner Überblick.

So viele Austritte wie im Jahr 2022 gab es in der katholischen Kirche in Deutschland noch nie: Über 522.000 Menschen kehrten ihr damals den Rücken. Zwar ist die Zahl seither rückläufig – 2023 traten rund 402.000, 2024 noch etwa 322.000 Katholiken aus –, doch bleibt das Niveau weiterhin hoch.

Doch abgesehen davon, dass sie keine Kirchensteuer mehr zahlen müssen – was bedeutet der Kirchenaustritt eigentlich in der Konsequenz? Grundsätzlich gilt: Wer einmal getauft ist, bleibt getauft. In der kirchlichen Lehre wird auch davon gesprochen, dass die Taufe „ein unauslöschliches Prägemal“ sei und nicht verloren werden könne.

Doch aus Sicht der katholischen Kirche wird großer Wert darauf gelegt, dass Gläubige nicht nur glauben, sondern auch Mitglied der Organisation – also der katholischen Kirche – sind.

Nach dem Austritt ist es nicht mehr möglich, Sakramente zu empfangen

Nach Ansicht der katholischen Kirche stellt ein Kirchenaustritt eine „schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft“ dar, wie die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) erklärt. Damit ist ein Austritt, der sich lediglich gegen die Institution richtet, aus kirchlicher Sicht nicht möglich.

Der Schritt hat konkrete Folgen: Wer die Kirche verlässt, verliert bestimmte Rechte und Möglichkeiten innerhalb der Glaubensgemeinschaft. Ein Dekret der DBK aus dem Jahr 2012 listet diese Konsequenzen auf – etwa den Ausschluss vom Empfang zentraler Sakramente wie der Buße, der Krankensalbung oder der Eucharistie, mit Ausnahme von Notsituationen wie Lebensgefahr.

Gottesdienst

Karnevalsgottesdienst in der Agneskirche.

Karnevalsgottesdienst in der Agneskirche. (Symbolbild)

Wer aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, darf Gottesdienste grundsätzlich weiterhin besuchen – ausgeschlossen ist er oder sie nicht. Allerdings ist der Empfang der Sakramente nicht mehr möglich. Dazu zählen unter anderem die Eucharistie, die Beichte oder die Krankensalbung. 

Taufe

Die Taufkapelle der Kirche Sankt Gereon von innen mit Blick auf das Taufbecken im Vordergrund und dessen Abdeckung mit einer Taube.

Die Taufkapelle der Kirche Sankt Gereon von innen mit Blick auf das Taufbecken im Vordergrund und dessen Abdeckung mit einer Taube. (Symbolbild)

Die Taufe eines Kindes ist auch dann möglich, wenn die Eltern nicht mehr Mitglied der Kirche sind – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Laut Deutscher Bischofskonferenz muss im konkreten Fall eine „begründete Hoffnung“ bestehen, dass das Kind im katholischen Glauben aufwächst und entsprechend erzogen wird.

Hochzeit

Hochzeit im Historischen Rathaus von Köln.

Hochzeit im Historischen Rathaus von Köln. (Symbolbild)

In der Regel ist eine kirchliche Trauung nach einem Kirchenaustritt nicht möglich. Gehört jedoch einer der beiden Partner weiterhin der katholischen Kirche an, kann eine Eheschließung unter bestimmten Bedingungen dennoch erlaubt werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des zuständigen Ortsordinarius, also des Bischofs oder seines Vertreters, wie die Deutsche Bischofskonferenz erläutert. Zudem erwartet die Kirche, dass die Kinder aus dieser Verbindung im katholischen Glauben erzogen werden.

Begräbnis

Beerdigung von Günter Dykmanns auf dem Melaten-Friedhof.

Beerdigung von Günter Dykmanns auf dem Melaten-Friedhof. (Symbolbild)

In der Regel erhalten aus der Kirche ausgetretene Katholikinnen und Katholiken kein kirchliches Begräbnis. Dennoch sind Ausnahmen nicht ausgeschlossen – etwa wenn die verstorbene Person vor ihrem Tod Reue gezeigt hat oder die Familie ausdrücklich um eine kirchliche Bestattung bittet. Die Entscheidung darüber liegt beim zuständigen Seelsorger und wird im Einzelfall getroffen.

Kirchliche Ämter und Patenschaft

Personen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, können keine kirchlichen Ämter mehr übernehmen und sind vom Patenamt bei Taufen oder Firmungen ausgeschlossen. Auch eine Mitgliedschaft in bestimmten kirchlichen Vereinigungen ist dann nicht mehr möglich. Zudem verlieren sie sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht in kirchlichen Gremien. (jag/dpa)