Gas- und Ölheizungen bleiben – aber nur mit mehr grünem Anteil. Reicht das fürs Klima? Was jetzt auf Mieter und Eigentümer zukommt.
Neues HeizungsgesetzWas Hausbesitzer und Mieter jetzt wissen und beachten müssen

Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Doch es gibt neue Regeln. (Symbolbild)
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Das Heizungsgesetz des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck soll nach dem Willen von Unionsfraktionschef Jens Spahn abgeschafft werden. CDU/CSU und SPD haben sich stattdessen auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes verständigt. Doch was heißt das konkret?
Fest steht: Eigentümer dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
Allerdings gelten künftig neue Auflagen. Ab Januar 2029 müssen neu installierte Gas- und Ölheizungen schrittweise mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe laufen – etwa mit Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen. Für diesen grünen Anteil soll kein CO₂-Preis anfallen, der sonst auf fossile Energieträger erhoben wird. So soll der Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen wirtschaftlich attraktiver werden.
Was sind grüne Brennstoffe?
Besonders Biomethan zählt die Koalition dazu, das zum Beispiel in Biogasanlagen aus Raps, Gülle, Stroh und anderem hergestellt wird, das aber auch in Mooren entsteht. Außerdem werden synthetisch erzeugtes Methan sowie verschiedene Arten von Wasserstoff genannt. Bioheizöl wird zum Beispiel im Öko-Landbau aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl hergestellt.
Wird es genug grüne Brennstoffe geben?
Ob ausreichend klimafreundliche Gase verfügbar sein werden, ist offen. „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing.
Der Erdgasverbrauch für Raumwärme und Warmwasser lag 2024 in deutschen Haushalten bei rund 245 Terawattstunden (TWh), erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Deutschen Presse-Agentur. „Durch die zukünftig verstärkte Nutzung von Wärmepumpen und anderen Wärmequellen wird dieser perspektivisch sinken.“
Zum Vergleich: Die derzeitige Nutzung von Biomethan liegt bei etwa zehn TWh – also deutlich darunter. Allerdings sehen Branchenvertreter hier noch Spielraum. „In der Gesamtschau lässt sich auf Basis der Studien abschätzen, dass bis zum Jahr 2030 zwischen 50 und 100 TWh Biomethan bereitgestellt werden könnten.“ Entscheidend sei jedoch, wie stark diese Energieträger auch in Industrie und Verkehr nachgefragt werden.
Muss man für das klimafreundliche Gas irgendwas umrüsten?
Das hängt von der Art des Gases ab. „Biomethan kann technisch problemlos wie Erdgas eingesetzt und über die bestehenden Netze transportiert werden“, erklärt der BDEW. Biomethan fließe bereits heute durch viele Gasleitungen.
Bei Wasserstoff sei das anders. „Wasserstoff hat grundlegend andere brenntechnische Eigenschaften. Eine Beimischung zum Erdgas ist zwar technisch möglich, ohne dass es unmittelbar zu Anpassungen bei Endgeräten kommt – allerdings nur in begrenztem Umfang von etwa 10, maximal 20 Prozent.“ Bei einem höheren Anteil müssten die Leitungen auf die Dauer angepasst werden.
Was heißt das fürs Klima?
Viele Details sind noch offen. In einem Begleitpapier von Union und SPD heißt es, man vertraue darauf, dass Bürger die für sie passende Heizungsart wählen. „Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss allerdings nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.“
Konkret soll für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen nach Inkrafttreten der Reform eine sogenannte „Bio-Treppe“ gelten: Der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe muss schrittweise steigen. 2029 soll er mindestens zehn Prozent betragen und bis 2040 in drei weiteren Schritten erhöht werden – wie hoch der Endwert sein wird, ist bislang offen. Zusätzlich sollen Energieversorger ab 2028 einen Anteil klimafreundlicher Gase und Heizöle liefern, zunächst in einer Größenordnung von bis zu einem Prozent.
Umweltverbände halten das für unzureichend. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland erklärte: „‚Grüne Gase‘ sind nicht in ausreichenden Mengen verfügbar und werden zudem in anderen Sektoren wie der Industrie dringender benötigt. Es ist unverantwortlich, diese fossile Mogelpackung als Klimaschutz zu verkaufen.“
Auch aus der Wissenschaft kommt Kritik. Sibylle Braungardt vom Öko-Institut verweist auf Berechnungen zur früheren 65-Prozent-Vorgabe: Demnach wären von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO₂ eingespart worden, allein zehn Millionen Tonnen im Jahr 2030. Die nun geplante Versorger-Quote soll laut Eckpunktepapier hingegen nur rund zwei Millionen Tonnen einsparen – also deutlich weniger.
Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?
Vieles ist noch unklar – doch es könnten zusätzliche Kosten entstehen. Denn Gas und Öl mit Bioanteil sind teurer als rein fossile Brennstoffe. Nach Angaben der Fraktionen verursacht Biogas bei einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden derzeit Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat. Bioheizöl schlägt bei einem Jahresverbrauch von 3.000 Litern mit rund 23 Euro zusätzlich pro Monat zu Buche.
„Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und müssen effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller in der Regel nichts verloren und drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden“, sagte Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln der dpa.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen.“
Union und SPD betonen zwar, Mieterinnen und Mieter, die nicht selbst über ihre Heizungsart entscheiden können, sollten „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geschützt werden. Konkrete Regeln dazu stehen jedoch noch aus. Zudem zeichnet sich bereits politischer Streit ab: Aus der Union heißt es, Wohnungen mit alten, wenig effizienten Heizungen hätten häufig auch eine entsprechend niedrigere Miete.
Gibt es weiter Förderung für Wärmepumpen?
Ja, denn der Fördertopf dafür bleibt bis auf Weiteres erhalten. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt“, heißt es im Eckpunktepapier. Unklar ist aber, wie viel Geld es künftig für den Einzelnen gibt - und ob an weiteren Förderbedingungen geschraubt wird. Die genaue Ausgestaltung werde man im Sommer sehen, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch.
Gibt es andere Vorschriften, die Immobilienbesitzer bei der Heizungsentscheidung beachten müssen?
Die Fraktionen verweisen selbst auf eine EU-Richtlinie, nach der ab 2030 strenge Klimaschutz-Vorgaben für alle Neubauten gelten. „Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben“, heißt es in einem Papier der Fraktionen. Die von Union und SPD jetzt ausgehandelte Wahlfreiheit könnte damit womöglich nur für wenige Jahre greifen. (dpa)
