Die Behandlung von Zitronen ist für Verbraucher kaum sichtbar. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Aufschluss über die Bedeutung von Etiketten.
Kennzeichnung bei ZitronenWarum „unbehandelt“ nicht immer sicher ist

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt bei Zitronen die Bio-Variante, da im ökologischen Anbau sowohl chemische Pflanzenschutzmittel als auch konservierende Nachbehandlungen verboten sind.
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Visuell lässt sich nicht feststellen, ob Zitronen einer Behandlung unterzogen wurden. Laut der Nachrichtenagentur dpa ist auch eine wachsartige Oberfläche der Schale nur ein unzuverlässiger Hinweis darauf, dass zur Verlängerung der Haltbarkeit Konservierungsmittel oder Wachse zum Einsatz kamen.
Eine zuverlässige Auskunft liefert ausschließlich die Kennzeichnung auf dem Produkt, wie die Verbraucherzentrale NRW betont. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass Zitrusfrüchte eine Kennzeichnung mit Ausdrücken wie „konserviert“ oder „gewachst“ tragen müssen, falls ihre Schale mit sogenannten „Überzugsmitteln“ behandelt ist. Allerdings werden diese Hinweise häufig nicht wahrgenommen, erläutert Christiane Kunzel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale: „Viele Verbraucher und Verbraucherinnen übersehen diese Angaben, weil sie oft nur im Kleingedruckten auf einem Aufkleber oder gar nicht direkt auf dem Etikett, sondern nur in der Nähe der Ware zu finden sind“.
Der Unterschied zwischen „unbehandelt“ und „Bio“
Ein verbreiteter Irrtum unter Konsumenten ist die Annahme, dass die Kennzeichnung „unbehandelt“ mit „biologisch“ gleichzusetzen sei. Nach Angaben der Verbraucherschützer besagt diese Bezeichnung aber nur, dass die Früchte nach dem Pflücken nicht mit Konservierungsstoffen behandelt wurden. Es bleibt jedoch unklar, ob und in welchem Umfang Pestizide beim Wachstum zum Einsatz kamen. Folglich ist es möglich, dass selbst bei diesen Früchten Schadstoffreste auf der Schale oder im Saft vorhanden sind.
Für absolute Sicherheit empfiehlt sich der Kauf von Bio-Zitronen. „Denn im ökologischen Anbau sind sowohl chemische Pflanzenschutzmittel als auch konservierende Nachbehandlungen verboten“, raten die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW.
Auch wenn die Schale nicht mitverzehrt wird, empfehlen die Konsumentenschützer, sämtliche Zitrusfrüchte vor dem Gebrauch sorgfältig unter warmem Wasser zu reinigen und danach zu trocknen. Durch dieses Vorgehen lassen sich eventuelle Schadstoffreste beseitigen und eine Verteilung bis in das Innere der Frucht wird vermieden. (red)
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