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Urteil des GerichtsBürgerbegehren gegen Verkehrskonzept in Bad Münstereifel ist zulässig

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Ein Blick durch das Orchheimer Tor auf die Orchheimer Straße.

Die Orchheimer Straße in Bad Münstereifel soll zur Fußgängerzone werden.

Das Verwaltungsgericht Aachen stimmt der Klage der IG Kernstadt zu. Der Stadtrat Bad Münstereifel hatte deren Bürgerbegehren nicht zugelassen.

Das Bürgerbegehren der IG Kernstadt gegen den Ratsbeschluss vom März 2023, das Verkehrskonzept für die Bad Münstereifeler Kernstadt umzusetzen, ist zulässig. Dieses Urteil hat das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag zugunsten der Klägerin, der IG Kernstadt, gefällt. Die Stadt Bad Münstereifel muss nun die vorläufige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen, wie es Gerichtspressedezernent Dirk Hammer ausführte. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils kann die Stadt einen Berufungsantrag stellen.

Der Stadtrat hatte im Juni 2023 gegen die Stimmen von SPD und Thomas Bell (damals Linke, heute BSW) mehrheitlich das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Die Stadt hatte nach Beratung durch die Kölner Anwaltskanzlei Lenz und Johlen argumentiert, dass das Mobilitätskonzept mit Zielen und Grundsatzentscheidungen bereits im Juni 2020 getroffen worden sei und das Bürgerbegehren schon damals hätte gestartet werden müssen. Das ausgearbeitete Konzept wurde schließlich im März 2023 beschlossen. Daraufhin startete die IG Kernstadt das Bürgerbegehren. Laut Auffassung der Stadt und der Ratsmehrheit war die Drei-Monats-Frist aber schon längst abgelaufen.

Laut Gericht war die konkrete Gestaltung 2020 noch nicht absehbar

Das Verwaltungsgericht sieht das allerdings anders. Laut dem Kammervorsitzenden habe der Ratsbeschluss aus dem Juni 2020 nicht hinreichend konkret eine Sachentscheidung zu der verkehrlichen Umgestaltung der Kernstadt enthalten. Diese konkrete Entscheidung sei erst mit dem Beschluss 2023 zu sehen gewesen, weshalb der drei Jahre zuvor getätigte Ratsentscheid keine Sperrwirkung für das Bürgerbegehren entfalte.

Für die IG Kernstadt ist dieses Urteil ein erster Erfolg im Kampf gegen die Erweiterung der Fußgängerzone. „Das war ziemlich eindeutig“, sagte deren Mitglied Reinhold Nelles. Mehr als 1800 Stimmen habe man für das Bürgerbegehren gesammelt – deutlich mehr als die benötigten 1374.

Diese Stimmen müssen laut Nelles nun von der Stadt ausgezählt und geprüft werden. „Dann hat der Rat das Bürgerbegehren endgültig für begründet zu erklären“, so Nelles, der selbst Anwalt ist. Der Stadtrat könne alternativ natürlich auch seinen Beschluss aus dem März 2023 aufheben.