Die 83-jährige Angeklagte sagte, sie habe das Kind, das über einen Fußgängerüberweg ging, nicht gesehen. Eine Erklärung habe sie dafür nicht.
AmtsgerichtSchülerin nach Unfall in Mechernich schwer verletzt – Autofahrerin verurteilt

Der Rettungsdienst – hier ein Symbolbild – musste sich nach dem Unfall um die schwer verletzte Schülerin kümmern.
Copyright: Tom Steinicke
Schulterblattfraktur und Rippenbrüche, Einblutungen in der Lunge, Thoraxtrauma, Milz- und Leberriss – diese und weitere Verletzungen erlitt eine Siebenjährige, als sie am 27. Januar dieses Jahres in Mechernich von einem Auto erfasst wurde. Die Fahrerin des Wagens, Maria P. (Name geändert), musste sich jetzt vor dem Euskirchener Jugendgericht verantworten. Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen verurteilte die geständige 83-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.
„Wir können froh sein, dass das Mädchen noch lebt“, hatte der Vorsitzende vor der Urteilsverkündung gesagt. Die Angeklagte, die im Mechernicher Stadtgebiet lebt, erklärte: „Es tut mir so leid, ein Kind geschädigt zu haben. Das Geschehen geht mir gar nicht mehr aus dem Kopf.“
Die Mechernicherin hatte den Unfall falsch in Erinnerung
Die Frau war damals gegen 13.40 Uhr aus Richtung Satzvey nach Mechernich gefahren. An dem Kreisverkehr, an dem L61, Bruchgasse und Georges-Girard-Ring zusammentreffen, kam es zu dem fatalen Zusammenstoß.
Die Angeklagte hatte den Hergang nicht mehr richtig in Erinnerung. Sie sagte, sie sei in den Verteiler gefahren, um ihn im nächsten Augenblick in Richtung Bruchgasse zu verlassen. Dabei habe sie den Eindruck gehabt, sie sei „über etwas gefahren, vielleicht über eine Steinkante“.
Ich hatte das Kind nicht gesehen.
„Da stimmt was nicht“, war ihr nächster Gedanke. Kurz darauf hielt sie an, um zu erkennen, dass sie offenbar das Mädchen erfasst hatte. „Ich hatte das Kind nicht gesehen“, sagte sie vor Gericht. Eine Erklärung dafür habe sie nicht.
Zeugenaussagen ergaben, dass P. nicht etwa beim Verlassen des Kreisverkehrs gegen die Siebenjährige gefahren war, sondern schon vorher. Die Schülerin, die helle Kleidung und einen auffälligen Ranzen trug, hatte in diesem Moment einen Fußgängerweg vor der Kreisel-Einfahrt überquert. Sie kam – aus Sicht der Fahrerin – von rechts und war auf dem Weg in Richtung Georges-Girard-Ring.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sprach von Augenblicksversagen
„Ich glaube, Sie haben sich sehr auf den Kreisverkehr konzentriert, aber nicht auf den Fußgängerüberweg“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. In ihrem Schlussvortrag sprach sie von einer groben Pflichtverletzung und von Augenblicksversagen.
Diesen Begriff nutzten auch der Vorsitzende Schmitz-Jansen und Verteidiger Markus Hesse, um den Auslöser des Zusammenpralls zu beschreiben. Während der Rechtsanwalt eine milde Bestrafung beantragte, plädierte die Anklägerin auf 2000 Euro Geldstrafe.
Das verletzte Kind war nach dem Unfall zwei Wochen im Krankenhaus
Das Gericht hatte ein Elternteil geladen, um zu hören, wie die Siebenjährige den Unfall verkraftet hat. Der Vater sagte, sie sei zwei Wochen im Krankenhaus gewesen und habe sich mittlerweile gut erholt. Körperliche Folgeschäden seien nicht zu erkennen, ein psychologischer Behandlungsbedarf bestehe bis jetzt nicht.
Er hege keinen Groll gegen die Autofahrerin, erklärte der Vater auf eine entsprechende Frage des Richters. Maria P. hatte sich seit dem Unfall immer wieder nach dem Zustand des Mädchens erkundigt und der Familie zum Zwecke der Wiedergutmachung 600 Euro gezahlt. Weitere 400 Euro flossen an den Großvater, der ebenfalls betroffen war.
An jenem Tag war er seiner Enkelin, die auf dem Heimweg von der Schule war, am Kreisverkehr entgegengekommen. Er habe mitansehen müssen, wie sie nach dem Unfall getorkelt und dann zusammengebrochen sei, zitierte das Gericht aus einem Bericht der Polizei.
In dem Prozess ging es auch um die Frage, ob Maria P. noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Straßenverkehrsbehörde sehe die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis nicht als gegeben an, sagte der Richter unter Berufung auf ein Attest. „Trotzdem“, wandte sich Schmitz-Jansen an die 83-Jährige, „sollten Sie mit Ihrer Familie darüber nachdenken, ob es vielleicht besser ist, das Auto künftig stehenzulassen.“
Das Urteil ist rechtskräftig.