Wegen Fluthilfebetrugs wurde ein Euskirchener verurteilt. Das Verfahren gegen seinen Bruder, in dem es um viel höhere Summen geht, läuft noch.
GeständnisEuskirchener wegen Fluthilfebetrug zu anderthalb Jahren Bewährungsstrafe verurteilt

Massive Schäden hatte die Flutkatastrophe 2021 auch in Euskirchen verursacht, hier ein Symbolbild aus der Innenstadt.
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Das erste Urteil in der Sache ist das Ergebnis einer Verständigung zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung: Der ältere von zwei Brüdern aus Euskirchen, die wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Fluthilfemitteln angeklagt waren, wurde am Bonner Landgericht wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Im Vorfeld hatten sich die Beteiligten darauf verständigt, dass der Angeklagte mit seinem Geständnis zur Aufklärung beigetragen hat. Im Gegenzug sollte die zu verhängende Strafe zwei Jahre nicht überschreiten und damit im bewährungsfähigen Bereich bleiben.
Ohnehin waren dem heute 43-Jährigen deutlich geringer wiegende Taten vorgeworfen worden, als seinem 38-jährigen Bruder: In zwei Fällen soll der einschlägig Vorbestrafte, der von den Erträgen seiner Immobilien lebt, unberechtigt Mittel aus der Soforthilfe nach der Flutkatastrophe 2021 beantragt haben.
Er wollte soviel Fluthilfe erlangen wie möglich.
Die beiden Objekte waren auch nach Überzeugung des Gerichts tatsächlich von den Fluten in Mitleidenschaft gezogen worden. Dies allerdings in deutlich geringerem Umfang, als von dem Mann später geltend gemacht wurde.
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„Er wollte soviel Fluthilfe erlangen wie möglich“, fasste der Vorsitzende Richter Jörg Reismann in seiner Urteilsbegründung den Tatvorsatz des soeben Verurteilten zusammen. Und das waren 591.787 Euro für das erste und 534.905 Euro für das zweite Haus. Die tatsächlichen Schäden dürften nach eigener Einschätzung des Verurteilten gerade einmal zehn Prozent dieser Summe betragen haben.
Dem Bruder wurden mehr als zwei Millionen Euro bewilligt
Nachdem er zunächst davon ausgegangen war, dass seine beiden Mietshäuser bei der Flut gar nicht beschädigt worden seien, hätten ihn zu Beginn der Heizperiode Mieter auf defekte Heizungsanlagen aufmerksam gemacht. So fasste der Richter die Einlassungen des Angeklagten zusammen. Es habe sich herausgestellt, dass die Schäden durch Flutwasser verursacht worden waren. Sein Bruder habe ihn auf die Soforthilfen aufmerksam gemacht und er habe ein Gutachten gefälscht und eingereicht.
Geld geflossen war in seinem Fall aber nie. Er geriet trotz der an der Belastungsgrenze arbeitenden Behörde schnell in Betrugsverdacht. Daraufhin klagte er zunächst vor dem Verwaltungsgericht Aachen auf Auszahlung der beantragten Summen, zog die Klage aber nun vor der Verurteilung wieder zurück.
Die Vorwürfe, die die Anklage seinem jüngeren Bruder macht, sind erheblich gravierender: Ihm sollen sogenannte Billigkeitsleistungen in Höhe von 2.148.577,60 Euro bewilligt und davon bereits 875.415,04 Euro ausbezahlt worden sein, obwohl dessen Immobilien wenig bis gar nicht von den Überschwemmungen im Juli 2021 betroffen waren. Außerdem muss er sich noch wegen Steuerhinterziehung verantworten. Das Verfahren gegen ihn wird fortgeführt. Hier ist mit einem Urteil erst im Sommer zu rechnen.