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Notlage ausgenutztEuskirchener wird wegen Fluthilfebetrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Das Bild zeigt die Neustraße, eine Passantin schaut auf Berge von Sperrmüll und Schutt.

An vielen Stellen in Euskirchen richtete die Flut schwere Schäden an. Diese Notsituation nutzte ein Mann aus, obwohl er nicht betroffen war.

Ein 34-Jähriger hatte Fluthilfe kassiert und weitere Leistungen beantragt, obwohl er nicht von der Hochwasserkatastrophe betroffen war.

Ein 34 Jahre alter Mann aus dem Euskirchener Stadtgebiet ist am Amtsgericht wegen zweifachen Betrugs und zweifachen versuchten Betrugs zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Richterin Stefanie Diel sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass Peter M. (Name geändert) nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 Hilfsgelder kassiert hatte, obwohl seine Wohnung in Kuchenheim nicht von dem Hochwasser betroffen war.

M., der mittlerweile in einem anderen Ortsteil lebt, hatte zunächst, im August 2021, von seinem Arbeitgeber 4000 Euro aus einem Topf für Flutopfer erhalten, im Oktober dann 133,86 Euro, die seine Kollegen gesammelt hatten. Weitere 4000 Euro zahlte ihm eine Hilfsorganisation aus, der er von seiner Firma als Flutbetroffener gemeldet worden war.

Arbeitgeber und Hilfsorganisation zahlten Euskirchener 8000 Euro

Mit den mehr als 8000 Euro, die so zusammengekommen waren, war er offenbar aber noch nicht zufrieden. Nach Überzeugung des Gerichts beantragte er im August 2022 beim Land NRW weitere Unterstützung, 11.120 Euro, allerdings ohne Erfolg. Dies hielt ihn freilich nicht davon, es im Oktober 2023 erneut zu probieren. Diesmal ging es um 3090 Euro, die er mit Unterstützung der Caritas beantragte. Doch wieder verweigerte das Land ihm die erwünschte Hilfe. Sein Schreiben wurde „als Dublette identifiziert“, so die Richterin.

Auch die beiden gescheiterten Versuche werteten Staatsanwaltschaft und Gericht als strafbar. M. habe Schadenslisten mit Angaben eingereicht, „die nicht stimmten“, sagte die Vorsitzende Richterin, außerdem Fotos, die nicht in seinem Domizil, sondern in einer tatsächlich überfluteten Wohnung in Kall aufgenommen worden seien.

Die Aussage der Vermieterin entlarvte den Angeklagten als Betrüger

Die Bezirksregierung habe schon, so Diel, den ersten Antrag als unplausibel eingestuft. Unter anderem deshalb, weil M. keine Bescheinigung darüber eingereicht hatte, dass seine Wohnung überschwemmt worden war.

Um eine solche Bescheinigung hatte er zwar seine Vermieterin gebeten. „Die habe ich ihm aber nicht ausgestellt“, sagte die 54-Jährige als Zeugin vor Gericht. Denn in der Wohnung seien keine Schäden entstanden. Dies sei dem schnellen Einsatz der Kuchenheimer Feuerwehr zu verdanken gewesen, betonte sie.

Sie zünden hier einige Nebelkerzen. Die Schäden haben Sie erfunden.
Stefanie Diel, Richterin

In der Verhandlung konnte der Angeklagte nicht nachvollziehbar darlegen, welche Gegenstände beschädigt worden sein sollten. Mal waren es Teppiche und ein Sofa, mal ein Kühlschrank und andere Einrichtungsstücke. Mit den Angaben aus seinen Anträgen stimmten diese Aussagen nach Darstellung der Richterin erst recht nicht überein.

„Sie zünden hier einige Nebelkerzen. Die Schäden haben Sie erfunden“, sagte sie zu dem Angeklagten. Er habe eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt und zu seinen Gunsten die Notlage derjenigen ausgenutzt, die wirklich von der Katastrophe betroffen gewesen seien.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin dem Angeklagten ein dreistes und uneinsichtiges Verhalten attestierte. Die Verteidigung hatte neun Monate auf Bewährung beantragt. Diel ordnete an, dass die 8133,86 Euro, die Peter M. sich erschwindelt hat, eingezogen werden.