Nach tödlichem Unfall bei Metternich an Karneval 2024: 35-Jähriger wurde zu 7500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unfall mit zwei Toten35-jähriger Weilerswister der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen

Nach einer Karnevalsparty in Metternich sind in der Nacht zum Rosenmontag vor zwei Jahren bei einem Unfall gestorben. Die Kreuze erinnern an der L163 daran.
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Ein 35 Jahre alter Mann aus der Gemeinde Weilerswist, der in der Nacht zum Rosenmontag 2024 bei einem Verkehrsunfall, bei dem zwei junge Männer ums Leben kamen, am Steuer des Wagens saß, von dem die Männer erfasst wurden, ist der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Er wurde am Mittwoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach fast achtstündiger Verhandlung vor dem Euskirchener Amtsgericht kam die Vorsitzende Richterin Dr. Verheyden zu dem Schluss, dass der Weilerswister den Unfall hätte vermeiden können. „Sie hätten dort nicht überholen dürfen, weil es nicht gefahrlos möglich war. Zudem war es völlig grundlos“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Opfer hatten zuvor eine Karnevalsparty besucht
Die 18 und 20 Jahre alten Männer hatten am 11. Februar 2024 in Metternich eine Karnevalsparty besucht und sich zu Fuß auf den rund drei Kilometer langen Weg zu einem Schnellrestaurant in Weilerswist gemacht. Einige ihrer Freunde waren bereits im Wagen eines Bekannten dorthin gefahren. Der Bekannte wollte die beiden abholen, nachdem er die erste Gruppe im Fastfood-Restaurant abgesetzt hatte.
Doch die beiden machten sich zu Fuß auf den Weg und wurden auf der L163 in Richtung Weilerswist von dem entgegenkommenden Wagen des Angeklagten erfasst. Laut Staatsanwaltschaft befanden sie sich zum Zeitpunkt des Unfalls auf der Landstraße und nicht auf dem angrenzenden Fuß- und Radweg. Der 20-Jährige aus Weilerswist starb noch an der Unfallstelle, der 18-jährige Bonner später im Krankenhaus.
Prozess nimmt plötzlich eine Wendung
Laut Polizei hatte der Autofahrer kurz vor dem Unfall ein anderes Fahrzeug überholt. Auf der Strecke gilt Tempo 100, das Überholen ist erlaubt. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wäre der Angeklagte mit Fernlicht gefahren oder hätte er seine Geschwindigkeit der begrenzten Sichtweite des Abblendlichts angepasst.
Der Prozess nahm nach einer Zeugenaussage eine Wendung. Eine heute 20 Jahre alte Frau, die auf der Rückbank des VW Polo des Angeklagten saß, sagte aus, dass der 35-Jährige den Überholvorgang unmittelbar nach dem Ortsausgang Metternich angesetzt habe und links an einer längeren Verkehrsinsel vorbeigefahren sei. Zudem sei er mehrere hundert Meter auf der linken Spur gefahren, ohne einzuscheren. Ihr damaliger Freund, ein 24-Jähriger aus Hürth, saß auf dem Beifahrersitz. Er sagte aus, dass der Überholvorgang aus seiner Erinnerung heraus erst nach der Verkehrsinsel begonnen habe.
Auch die 27 Jahre alte Frau, die vom Angeklagten überholt worden war und mit ihm zuvor die Karnevalsveranstaltung besucht hatte, konnte sich nicht konkret an das Geschehen unmittelbar vor dem Unfall erinnern.
Aus Sicht des Sachverständigen wäre der Unfall bei einer maximalen Geschwindigkeit von 53 km/h vermeidbar gewesen. „Ob der Angeklagte erst kurz vorher auf die linke Spur gezogen ist, um zu überholen, oder schon länger auf der Spur unterwegs war, spielt da keine Rolle. Fest steht anhand der Spurensicherung, dass das Auto mit den Männern auf der linken Fahrspur kollidiert ist.“

