Die Stadt Leichlingen lockert die umstrittene Rathaus-Parkplatzregelung – doch der neue Kompromiss dürfte die Debatte kaum beenden.
Nach ProtestenStadt Leichlingen passt Parkplatzregeln vor dem Rathaus an

Diese Regel gilt ab sofort nicht mehr: Die inneren Parkreihen vor dem Leichlinger Rathaus sind montags bis freitags nur noch bis 12 Uhr für Mitarbeitern reserviert.
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Es war sicher keine Überraschung, dass die Idee nicht jedem gefallen wird: Weil immer mehr Menschen aus der Umgebung den Rathaus-Parkplatz für sich nutzten, hatte die Leichlinger Stadtverwaltung verfügt, dass die inneren Parkreihen, also der halbe Vorplatz, am Rathaus zwischen 6.30 Uhr und 16.30 Uhr nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Diese Anordnung kippt die Stadt zumindest wieder in Teilen: Nur von 6.30 bis 12 Uhr soll das montags bis freitags gelten.
Als die Stadt die Reservierung der Plätze für Angestellte veröffentlichte, ließ die Kritik – auch aus der Politik – nicht lange auf sich warten. Die Bürgerliste beklagte beispielsweise, dass der Parkdruck in der Innenstadt ohnehin schon groß sei. Die Verwaltung hatte wiederum argumentiert, dass die längere Nutzung der Parkplätze durch Privatpersonen dazu führe, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich stattdessen Stellflächen in den Wohngebieten rund ums Rathaus suchen müssten.
Der neue gefundene Weg scheint ein Kompromiss zu sein. Die Stadt begründet das so: „Die Stadtverwaltung hat die Situation vor Ort in den letzten Wochen beobachtet und festgestellt, dass die Maßnahme dazu beigetragen hat, die Parksituation zu verbessern. Gleichzeitig zeigte sich, dass gegen Mittag regelmäßig erste Parkplätze wieder frei werden, sodass die Parkzeiten nun entsprechend angepasst wurden, um den vorhandenen Parkraum möglichst effizient zu nutzen.“
Konkret bedeuten die ab sofort geltenden Regeln: Montags bis freitags sind die Mitarbeiterparkplätze von 6.30 bis 12 Uhr reserviert, danach kann sie wieder jeder nutzen. Die Reservierung gilt nicht für Samstage und Sonntage, das war auch zuvor schon so: Am Wochenende dürfen Bürgerinnen und Bürger auf dem Rathausparkplatz parken. Das gilt auch weiterhin für die äußeren Parkreihen des Platzes, die waren von den Reservierungen ohnehin nicht betroffen. Und: „Auch die Parkplätze an den E-Ladesäulen sowie die vorhandenen Behindertenparkplätze bleiben bestehen.“

