Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

TrockenheitAb sofort gilt in Leverkusen ein öffentliches Grillverbot

Lesezeit 2 Minuten
Im Rhein an der Wuppermündung. Foto: Ralf Krieger

Spuren einer Grillparty am Rhein: Ab sofort ist Grillen in der Öffentlichkeit, auch an ausgewiesenen Grillstellen, verboten.

Auch die Nutzung von Shishas in der Öffentlichkeit ist ausnahmslos untersagt.

Am Dienstag hat der sogenannte Graslandfeuerindex die Stufe vier erreicht. Damit tritt im Gebiet der Stadt Leverkusen ein Grillverbot in Kraft.

Dies bedeutet, dass auch auf den vier öffentlichen Grillflächen im Stadtgebiet das Grillen sowie die Nutzung von Shishas ausnahmslos untersagt ist. Mittels aufklappbarer Beschilderungen wird an allen Grillflächen auf das Verbot hingewiesen.

Bei Verstoß gibt es ein Bußgeld

Unabhängig von der Beschilderung sind jedoch alle Bürgerinnen und Bürger gehalten, sich insbesondere in den Sommermonaten vor Nutzung der Grillflächen selbstständig über den aktuellen Index zu informieren. Dieser kann tagesaktuell auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes abgerufen werden, maßgeblich für Leverkusen sind die Angaben für die Wetterstation Köln/Bonn (Flughafen). Erreicht der Index die Stufe vier oder höher, tritt das Grillverbot automatisch in Kraft. Hintergrund ist die entsprechend hohe Gefahr der Ausbreitung von Feuern durch die trockene Vegetation.

Die Einhaltung des Grillverbots wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst im Rahmen der personellen Möglichkeiten überwacht. Festgestellte Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

Außerdem teilt die Stadt mit, dass die  Ende Juni von der Bezirksvertretung I für Wiesdorf mit Anpassungen beschlossene Grillzone für diese Saison nicht mehr zu erwarten sei. Hierfür müssen zunächst die rechtlichen, finanziellen und infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. Die bestehende Verordnung muss angepasst und zusätzlich durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossen werden.