Ein Unternehmer hatte den heutigen Bundestagsabgeordneten Stefan Schröder auf Facebook als „Nazi“, „Faschist“ und Teil der „braunen Nazibrut“ bezeichnet. Das darf er.
MeinungsfreiheitAnwältin aus Leverkusen weist AfD-Politiker in die Schranken

Christine Melle (links, hier mit ihrer Kollegin Magdalena Konschalla) hat einen „Sieg für die Meinungsfreiheit“ erstritten.
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Darf man den AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Schröder als „Nazi“ bezeichnen? Als „Faschist“ und Teil der „braunen Nazibrut“? Ja, das hat Ralf Bartsch nunmehr schriftlich. Und dieser Erfolg vor Gericht freut die Opladener Rechtsanwältin Christine Melle sehr.
Sie hat den Unternehmer aus Velbert vor Gericht vertreten. Dort hatten sich der Mann und die Anwältin gegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gewehrt. Vor ziemlich genau zwei Jahren, nämlich am 22. März 2024, hatte sich Bartsch in ein Forum auf Facebook eingeschaltet. Dort hielt sich auch Stefan Schröder auf. Er war damals noch Abgeordneter im Thüringer Landtag.
Unterlassungserklärung über 20.000 Euro
In dem Forum ging es irgendwann recht hoch her, sagte Anwältin Melle am Donnerstag nach einem Blick in die Prozessakten. Schröder habe auch da schon ihrem Mandanten mitgeteilt: „Anzeige geht raus.“ Später habe der AfD-Abgeordnete aus Erfurt mit Hilfe eines Anwalts eine Unterlassungserklärung aufgesetzt. Bartsch sollte Schröder nicht mehr „Nazi“, „Faschist“ nennen oder ihn als Teil der „braunen Nazibrut“ bezeichnen dürfen. Falls doch, hätte ihn das 20.000 Euro kosten sollen, so der Plan des Abgeordneten, der als Beruf Rhetoriktrainer angibt.

Der Thüringer AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schröder muss sich „Nazi“ und „Faschist“ nennen lassen.
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Die Unterlassungserklärung unterschrieb Bartsch, der als Geschäftsführer von Wupper-Küchen zwei Niederlassungen in Langenfeld und Wuppertal betreut, nicht. Vielmehr wollte er sein Recht auf freie Meinungsäußerung vor Gericht durchsetzen. Dafür musste er mit Anwältin Melle nach Erfurt reisen. Das Landgericht dort ist zuständig, weil der Abgeordnete Schröder in diesem Bezirk wohnt. Am 3. Februar war die Verhandlung vor der 10. Zivilkammer; die Urteilsverkündung war am Freitag, 13. März (Aktenzeichen 10 O 956/24).
„Kernfrage war: Wo endet zulässige Meinungsäußerung – und wo beginnt die unzulässige Persönlichkeitsverletzung? Hat ein AfD-Abgeordneter einen Anspruch auf Unterlassung, wenn er als „Nazi“, „Faschist“ und „braune Nazibrut“ bezeichnet wird?“ Das Gericht in Erfurt habe „klar entschieden: Nein!“ Schröder habe keine Unterlassungsansprüche gegenüber ihrem Mandanten, so Melle.
Meinungsfreiheit braucht Spielraum
Vielmehr seien laut Urteil politische Bewertungen zulässig, „selbst wenn sie zugespitzt oder beleidigend wirken“. Pointierte, polemische Kritik sei „ein essenzieller Bestandteil öffentlicher Debatten – auch wenn sie provokant ist“. Das gehöre zur Meinungsfreiheit, konstatiert die Opladener Anwältin.
Nicht zulässig seien dagegen „diffamierende Aussagen, die den Diskurs verlassen und gezielt verletzen“. Aber solche lägen in diesem konkreten Fall nicht vor.
Für Melle ist das Urteil „wichtig. Meinungsfreiheit braucht Spielraum: Gerade in politischen oder gesellschaftlichen Debatten darf Kritik zugespitzt und manchmal auch verletzend sein – sonst wird der öffentliche Diskurs verharmlost.“ Dann könne auch Beleidigen zulässig sein: „Wenn erkennbar ist, dass es sich um eine persönliche Meinung handelt und keine falsche Tatsachenbehauptung ist.“
Kritik kann scharf sein
AfD-Mann Schröder müsse sich damit abfinden, dass der öffentliche Diskurs rau sein kann: „Wer sich öffentlich äußert, muss auch mit scharfer Kritik rechnen“, rekapituliert Melle.
Dieses Urteil, das derzeit noch nicht rechtskräftig sei, „stärkt nicht nur unseren Mandanten, sondern alle, die sich öffentlich äußern: Meinungsfreiheit umfasst auch provokante, pointierte und politische Äußerungen – solange sie klar als Meinung erkennbar sind.“ Der Spruch der 10. Zivilkammer in Erfurt sei, so die Anwältin aus der Kanzlei FR-P, „möglicherweise ein Meilenstein für die Meinungsfreiheit, zumindest ein wichtiges Urteil für freie Debatten.“
Und vielleicht auch ein Fingerzeig für ein weiteres laufendes Verfahren gegen Melles Mandanten: Neben Stefan Schröder geht auch der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner gegen Ralf Bartsch vor. Was nicht weiter verwundert; die beiden kennen sich gut: Von 2022 bis 2025 hieß Schattners Büroleiter Stefan Schröder.

