Die Stadt Leverkusen sollte der Autobahn GmbH helfen – aber nicht so. Ein Kommentar.
KommentarDie Autobahn GmbH will Daten, das wäre zum Schaden Leverkusens

Die Autobahn 3 in Leverkusen: Auch sie soll deutlich breiter werden.
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Die Stadt Leverkusen sollte der Autobahn GmbH helfen – aber nicht so, dass sie im Stadtgebiet nachhaltigen Schaden verursachen kann. Leverkusen sollte der Autobahn GmbH vielmehr helfen, auf den richtigen Weg zu finden.
Wie das? Leverkusen muss die Daten so lange wie möglich zurückhalten, damit die Ingenieure beginnen, sich mit anderen, mit wichtigeren Dingen zu beschäftigen: Etwa mit der Sanierung der vielen maroden Autobahnbrücken im Land; 61 Prozent der Autobahnbrücken in NRW sollen es nötig haben. Die Autobahn GmbH soll selbst von einem Sanierungsstau gesprochen haben, als es um die Zuteilung von Geld ging. Das wäre allemal eine verdienstvollere Aufgabe, als in Leverkusen Pläne zu entwickeln, die ganze Stadtteile wie Küppersteg oder Manfort unrettbar in ein langjähriges Bau-Chaos stürzen und sie nachhaltig noch weiter beschädigen würden.
Die Autobahn GmbH drängt zur Eile, indem sie Vermutungen äußert, nach denen die Stelze möglicherweise sehr bald abbruchreif sein könnte. Wäre es bei diesem womöglich krisenhaften Bauzustand nicht viel sinnvoller, ja sogar geboten, erstmal ein abgetrenntes Planfeststellungsverfahren zum Ersetzen der Stelze zu machen, so wie das ursprünglich einmal auch vorgesehen war?
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Unlogisch, aber sehr durchschaubar ist, dass die Autobahn GmbH wegen der vielleicht kaputten Stelze ganz schnell auch alle Pläne für einen verheerenden A3-Ausbau und für das Kreuz mit einem großen Planfeststellungsverfahren in Angriff nehmen will. Wozu die Eile? Die A3 kann warten.
Viele werden jetzt genau beobachten, wie sich Oberbürgermeister Uwe Richrath und der CDU-Kandidat Stefan Hebbel in der Frage positionieren. Also wer bereit ist, der Autobahn GmbH in Form der städtischen Daten die Munition für ihr umfassendes Planfeststellungsverfahren zu liefern, gegen das Leverkusen später ganz sicher klagen wird.
Das Gesetz nennt übrigens mehrere Gründe, mit denen eine Stadtverwaltung die Herausgabe einer solchen Masse Daten vorerst verweigern kann: Zum Beispiel, wenn sie überlastet ist.