Vom 30. Juni bis 6. Juli kontrolliert die Stadtverwaltung verstärkt im Stadtgebiet.
Schwerpunktaktion für eine WocheLeverkusener Ordnungsamt geht gegen Müllsünder vor

Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert in Lützenkirchen.
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Kippen, Einwegverpackungen oder Getränkedosen – viele Bürgerinnen und Bürger ärgern sich über achtlos in die Gegend geworfenen Abfall. In diesem Jahr wird der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr im Juni und Juli erneut eine Schwerpunktaktion mit verstärkten Kontrollen gegen Vermüllung im Stadtgebiet durchführen.
Sie beginnt nach Angaben der Stadtverwaltung am Montag, 30. Juni, und läuft bis einschließlich Sonntag, 6. Juli. Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes werden dann Orte verstärkt (und teilweise in Zivil) kontrollieren, die besonders häufig gemeldet werden oder als Müllschwerpunkte bekannt sind.

Das Schild am Busbahnhof in Wiesdorf ist zugeklebt.
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„Achtlos weggeworfene Abfälle, Verpackungsreste und Kippen beeinträchtigen das Stadtbild“, sagt Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereiches Ordnung und Straßenverkehr. Man wolle diese Aktion weitere frühzeitig ankündigen, „um für die Thematik zu sensibilisieren“, sagt er.
Zu den Orten, auf die das Ordnungsamt ein besonderes Augenmerk legen wird, gehört auch der Busbahnhof in Wiesdorf. Hier gab es vor einigen Jahren – unter anderem aufgrund herumliegender Essens- und Verpackungsreste – viele Ratten. „Zudem war der neu gebaute Busbahnhof bereits nach wenigen Monaten zunehmend durch weggeworfene Zigarettenkippen verdreckt“, kritisiert die Stadtverwaltung. Das habe den Eindruck „an diesem wichtigen städtischen Eingangsbereich“ negativ beeinträchtigt und habe für regelmäßige Beschwerden gesorgt.

Zigarettenkippen überall – rund um den Busbahnhof in Wiesdorf
Copyright: Ralf Krieger

Und auch bei den Avea-Altkleidercontainern in Küppersteg gilt: Die Sachen gehören nicht daneben, sondern rein.
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Mit dem Einsatz des Ordnungsdienstes in Zivil folge die Stadt Leverkusen dem Beispiel und der Erfahrung umliegender Städte und Kommunen, heißt es. „Durch uniformierte Einsatzkräfte können Verstöße im Bereich Ordnung und Sauberkeit kaum ,auf frischer Tat' festgestellt werden, da die Mitarbeitenden durch die Uniform eindeutig und in der Regel schon von Weitem zu erkennen sind.“
Für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum sensibilisieren
Ziel der Aktion ist es, das Bewusstsein für Sauberkeit im öffentlichen Raum zu schärfen und Ordnungsverstöße zu ahnden. Langfristig sollen solche Maßnahmen helfen, Vermüllung zu reduzieren, hofft die Stadt – nicht nur durch sichtbare Präsenz, sondern auch durch gezielte Kontrolle von bekannten „Müll-Hotspots“, an denen in der Vergangenheit immer wieder illegal Abfälle entsorgt wurden. Hier geraten besonders gewerbliche Ablagerungen zunehmend in den Blick.
Das Beseitigen von wildem Müll kostet und das belastet den Haushalt, darauf weist die Stadtverwaltung hin. Die Avea habe im Jahr 2024 insgesamt 619 Tonnen wilden Müll entsorgt. Alleine im ersten Halbjahr 2025 wurden bereits 420 Tonnen beseitigt. Angesichts der klammen Haushaltslage werde dieses Geld künftig möglicherweise an anderer Stelle fehlen. „Die Kosten tragen letztlich auch die Gebührenzahlenden über die Abfallgebührenrechnung.“
Indem das Ordnungsamt konsequent gegen die Verstöße vorgeht und stark kontrolliert, will die Stadt Müllsünder abschrecken. Auch sollen die Aktionen helfen, Verursacher illegaler Müllablagerungen zu identifizieren. Im Zuge von Kontrollen oder Feststellungen werden sich die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes bei Bedarf gegenüber Betroffenen ausweisen, es können auch anlassbezogen uniformierte Einsatzkräfte hinzugezogen werden, darauf weist die Stadt hin.
So viel kostet das die Müllsünder
Verstöße gegen die Regelungen der Leverkusener Stadtordnung („Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung“, Paragraf 6 Verunreinigung der Straßen und Anlagen) beziehungsweise gegen die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und haben in Bezug auf kleinere Vergehen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zur Folge. Betroffene erhalten ein entsprechendes Schreiben der Bußgeldstelle. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz können illegale Müllentsorgungen jedoch grundsätzlich mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.