Zwei Fahrer lieferten sich auf der A1 und A3 bei Leverkusen ein illegales Rennen. Ihr Pech war, dass ein Polizist das Ganze filmte.
Leverkusener AmtsgerichtRaser erhält nach wilder Fahrt über die Autobahn milde Strafe

Das Foyer des Amtsgerichts Leverkusen
Copyright: Ralf Krieger
Viele fühlen sich im Auto sicher vor Blitzern und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen. Warn-Apps gegen Geschwindigkeitskontrollen sind weit verbreitet. Wer rast, kann aber trotzdem erwischt werden, wie sich im Leverkusener Amtsgericht zeigte.
Zwei Kollegen lieferten sich in Firmenwagen auf der Autobahn 1 und 3 bei Leverkusen ein Rennen. Pech für die beiden war, dass sie in halsbrecherischer Weise einen Polizisten überholten, der privat mit seinem schnellen Auto auf der Autobahn unterwegs war. Mit einer Dashcam, eine ständig laufende Kamera hinter der Windschutzscheibe, zeichnete der die Raserei auf. Der Polizist und seine Beifahrerin, ebenfalls eine Polizistin, hatten sich hinter die beiden Möchtegern-Rennfahrer geklemmt und die Raserei über eine Strecke von 30 Kilometern dokumentiert. Die Anklage lautet auf verbotenes Kraftfahrzeugrennen.
Richterin Anika Menger dreht in der Verhandlung ihren Laptop zum Gerichtssaal, damit alle gut sehen können und lässt die Videos ablaufen. Die zeigen zwei Autos, die aus dem Bergischen Land auf der Autobahn in Richtung Leverkusen rasen. An der damals noch vorhandenen fest installierten Burscheider Blitzanlage bremsen sie kurz ab, um dann wieder auf Tempo 200 zu beschleunigen; anschließend schießen der Peugeot und der Mercedes mit 160 durch die Baustelle vor dem Leverkusener Kreuz.
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Die Fahrt über die Verflechtungsspuren durchs Kreuz und die folgende Vollgas-Fahrt auf den Spuren der breiten A3 wirkt wie aus dem Autorennen-Computerspiel. Im Hintergrund hört man den Polizisten mit der Leitstelle sprechen. Die Polizei stoppt die beiden Autos erst im Königsforst.
„Ein Rennen war null unsere Intention, sagt der 24-jährige Angeklagte. Er entschuldigt sich, will sich aber auch herausreden: Er und sein Kollege hätten nach München zu einem Auftrag fahren müssen; für eine Bochumer Firma, als Sicherungsposten im Gleisbau. Da müsse man pünktlich sein. Der Chef habe außerdem Druck gemacht. „Die Fahrbahn war frei“, und „Das war dumm von uns“, sagt der Angeklagte. Das klingt wenig einsichtig.
Ein Rennen war null unsere Intention
Die Strafe, das muss man sagen, fällt milde aus. Der Rennkollege hatte schon früher mithilfe eines Verteidigers die Einstellung seines Verfahrens gegen die Zahlung von 1000 Euro erreicht. Das gleiche Angebot bekommt der Angeklagte Montag, der es dankend annimmt. Die Staatsanwältin ist einverstanden, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist schwer nachzuweisen. Glück für ihn, dass er nicht vorbestraft ist. Er habe „nur“ einen Punkt in Flensburg, sagt er. Den Führerschein kann er auch behalten.
Den wird er sicher gut gebrauchen können, denn seinen Job als Streckenposten bei Gleisbauarbeiten hat der 24-Jährige verloren, will aber wieder in der Branche einsteigen, weil das Arbeitslosengeld ausgelaufen sei und er keine Stütze beantragt hat. Wovon leben sie denn dann?“, fragt die Richterin. Antwort: „Ich wohne bei Mama und Papa.“
„Sie arbeiten im Sicherheitsgewerbe, da geht so etwas nicht“, gibt Richterin dem Mann für sein künftiges Verhalten im Straßenverkehr noch mit auf den Weg. Es werde bestimmt nicht wieder vorkommen, sagt der Mann und bedankt sich höflich vorm Hinausgehen.