Wer ein Osterfeuer plant, muss sich an einige Regeln halten.
Trockener Wald in der RegionOsterfeuer mit Rücksicht auf den Wald planen

Ein Osterfeuer.
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Durch die trockenen Wochen, die nur extrem wenig Regen gebracht haben, ist das Waldbrandrisiko in der Region hoch. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass man das bei der Planung der diesjährigen Osterfeuer berücksichtigen soll.
Der Landesbetrieb betont, dass offenes Feuer nur mit einem Abstand von mindestens 100 Metern zum Waldrand – nach allen Seiten – entzündet werden dürfe. Das sei gesetzlich geregelt. Wer das nicht beachtet, könne mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden, erklärt Waldbrandexperte Hartwig Dolgner von Wald und Holz NRW. „Viel wichtiger ist aber, dass es sicher im Interesse aller ist, unsere unschätzbar wertvollen Wälder vor jedem verheerenden Brand zu schützen“, erklärt Dolgner.
Genehmigungen für Osterfeuer erteilen die Ordnungsbehörden vor Ort. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen kann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Osterfeuer, die näher als 100 Meter zum Wald entfacht werden sollen, eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandregelung erteilen. Voraussetzung dafür sei immer ein umfassendes Sicherheitskonzept, das der Veranstalter vorlegen muss. Alle Genehmigungen erfolgten in Absprache mit der Feuerwehr vor Ort, heißt es.
Eine erhöhte Waldbrandgefahr im Frühjahr sei an sich nichts Ungewöhnliches, schreibt der Landesbetrieb. „Trockene Winde aus Ost/Südost, die ersten längeren Perioden mit warmem und trockenem Wetter und viel trockenes Material auf dem Waldboden führen auch aktuell dazu, dass die Lage gut beobachtet werden muss. Insbesondere, da nicht immer jedem bewusst ist, dass die Gefahr auch im Frühling – und nicht erst im Sommer – schon steigen kann.“
Mehr aktuelle Infos zum Waldbrandindex bietet der Deutsche Wetterdienst. Vor Ort könne die Gefahrenlage jedoch deutlich höher sein, als es die statistischen Berechnungen voraussagen können. Bei der dritten Stufe wird laut Waldbrandgefahrenindex von einer mittleren Gefahr ausgegangen, ab Stufe 4 ist eine hohe Gefahr erreicht.
Allgemeine Regeln, mit denen sich das Risiko eines Waldbrandes laut Wald und Holz NRW reduzieren lässt:
- Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald, außer an explizit gekennzeichneten Grillplätzen, gesetzlich verboten.
- Rettungswege wie Waldwege und Waldzufahrten müssen frei bleiben.
- Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden. Vom heißen Auspuff geht Brandgefahr aus, wenn sich vertrocknetes Pflanzenmaterial oder Laub darunter befindet.
- Keine Zigaretten in die Landschaft werfen – glimmende Kippen lösen immer wieder Waldbrände aus.
- Im Wald gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot.
Wer Rauch wahrnimmt oder Flammen im Wald erkennt, sollte sofort die 112 anrufen. Eigene Löschversuche sollten nur bei kleinsten Entstehungsbränden unternommen werden, schreibt der Landesbetrieb. Ist das Feuer erst einmal richtig entfacht, seien Löschversuche oft wenig hilfreich. Stattdessen sollten alle den Gefahrenort zügig verlassen und einen Notruf absetzen.