Bergneustadts Rathaus schlägt strengere Vorgaben für offene Flammen, E-Scooter und abgestellte Autos vor.
Bei WaldbrandgefahrBergneustadt will härtere Regeln für die Brauchtumsfeuer

Sämtliche Feuer sollen ab der Waldbrandwarnstufe 4 automatisch verboten sein.
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Hinter dem sperrigen Titel „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ versteckt sich eine Sammlung von Vorschriften, die das Zusammenleben in Bergneustadt regeln. Dort ist zum Beispiel nachzulesen, dass wildes Plakatieren ebenso verboten ist wie aggressives Betteln, das Füttern der Stadttauben und das Grillen mitten auf der Straße. Geht es nach der Stadtverwaltung, wird die Verordnung demnächst geändert und verschärft dann die Regeln für drei Bereiche, die zuletzt für Gesprächsstoff sorgten.
So soll künftig auf Kinderspielplätzen und in den städtischen Grünanlagen nicht nur das Fahren mit Skateboards und Inlinern, sondern auch die Nutzung von E-Scootern untersagt sein. Für die Brauchtumsfeuer sieht die Neufassung vor, dass sämtliche Feuer ab der Waldbrandwarnstufe 4 – der zweithöchsten auf der Skala – automatisch verboten sind. Damit nimmt das Rathaus Bezug auf die Erfahrungen mit der rappeltrockenen Vegetation zum Osterfest 2025, als viele Veranstalter vernünftigerweise ihre Osterfeuer absagten.
Hauptausschuss diskutiert die Vorschläge
Was damals noch als dringende Empfehlung erging, soll demnächst verbindlich verboten sein. Darüber, welche Waldbrandwarnstufe am Veranstaltungstag am Abbrandort mutmaßlich gelten wird, müssen sich die Organisatoren auf eigene Faust informieren.
Schließlich schlägt die Verwaltung noch vor, das bereits heute verbotene Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen härter als bislang zu bestrafen. Das Rathaus spricht von einem Trend, dem es konsequent zu begegnen gelte. Deshalb solle das fällige Bußgeld von bislang 80 auf 120 Euro erhöht werden. Für Verstöße gegen die übrigen Regeln der Verordnung werden grundsätzlich 50 statt bisher 30 Euro fällig.
Der Politik wird der Entwurf erstmals am Mittwoch, 7. Januar 2026, im Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates vorgestellt. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Kölner Straße 256.

