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Neuer BescheidKreis ändert die Auflagen für die Metabolon-Windräder in Engelskirchen

Lesezeit 1 Minute
Ein Windrad dreht sich vor weiß-blauem Himmel.

Vor allem um den Schutz von Rotmilan und Fledermaus drehen sich die Neuerungen im Genehmigungsbescheid. 

Kurz vor Ostern hat der Oberbergische Kreis Änderungen bei der Genehmigung für die vier Windräder nahe Metabolon veröffentlicht. 

Kurz vor Ostern hat der Oberbergische Kreis die Anfang Januar erteilte Genehmigung zum Bau und Betrieb von vier Windrädern nahe dem Metabolon-Gelände verändert. Insgesamt wurden vier Punkte mit Datum vom 10. April, veröffentlicht am 16. April, modifiziert.

Weniger Schutz für den Rotmilan

Gestrichen wurde etwa die Auflage, dass die Anlagen zum Schutz des Rotmilans mit einem Antikollisionssystem ausgestattet werden müssen. Denn inzwischen sei eine gutachterliche Einschätzung eingereicht worden, „welche darlegt, dass die Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Rotmilanen in Rotorbereichen der Windenergieanlagen durch Brutpaare aus dem erweiterten Prüfbereich zum Anflug an das Deponiegelände nicht deutlich erhöht ist“, so der Kreis.

Änderungen wurden auch für den Fledermausschutz im Sommer formuliert – diese seien aus Rechtsgründen geboten, weil sich die Vorgaben des Landes geändert hätten, betont der Kreis. Abrufbar sind die Änderungen online auf der Homepage des Kreises unter „Aktuelles“.