Die Enttäuschung im Gummersbacher Ortsteil Schneppsiefen ist riesig, nachdem bekannt ist, dass das Osterfeuer nicht mehr stattfinden soll.
„Brauchtum in Gefahr“Regionalforstamt untersagt Osterfeuer - Enttäuschung in Gummersbach-Schneppsiefen

Michael Rüberg (l.) und Ulrich Thalheim sagen, dass durch das Handeln des Landesbetriebs „Traditionen bürokratisch zerstört und Vereine erheblich gefährdet“ werden.
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Die Plakate waren schon fertig, die Osternester für die Kinder schon gekauft und die Freude auf das Osterfeuer an der Silberseehalle groß. Doch die Veranstaltung wird wohl ausfallen, weil es keine Genehmigung vom Landesbetrieb Wald und Holz gibt. Während man im Ort nicht nur enttäuscht ist, sondern durchaus die Gefahr erkennt, dass das Miteinander und der Zusammenhalt im Dorf Schaden nehmen könnten, sieht der Landesbetrieb keinen Handlungsspielraum. Auch dann nicht, wenn, wie in all den Jahren, die Feuerwehr unmittelbar neben dem Feuer einsatzbereit ist. Das Landesforstgesetz, das hier Anwendung findet, geht sogar so weit, dass vor der Silberseehalle weder Feuerschalen bespielt werden dürfen, noch Würstchen auf einem Holzkohlegrill gegrillt werden können.
Von der klaren Position des Regionalforstamtes ist auch das Martinsfeuer betroffen. Und dabei spielt es keine Rolle, ob auf der als Wald deklarierten Fläche überhaupt Bäume stehen. Der Landesbetrieb sagt, dass an der Silberseehalle der im Landesforstgesetz nachzulesende Mindestabstand von 100 Metern zum Wald nicht eingehalten werden kann. Selbst die 15 Meter, die in einer Ausnahmegenehmigung das absolute Minimum wären, sind vor der Halle nicht darzustellen. Auf die hatte sich der Landesbetrieb mit Sitz auf dem Gummersbacher Steinmüllergelände auch eingelassen, wie Tobias Kreckel sagt. Er ist zuständig für rechtliche Grundsatzfragen, Genehmigungs- und Planungsverfahren und Umweltbildung. Kreckel sagt, dass man den Abstand zum Wald nicht auf Null reduzieren könne. Michael Rüberg, Vorsitzender der Dorf- und Sportgemeinschaft Erbland (DSGE), und Ulrich Thalheim, erwidern aber, dass die Genehmigung des Osterfeuers in der Vergangenheit immer unproblematisch gewesen sei.
Das zurückschneiden von Aufwuchs ist keine Option, um einmal im Jahr zu kokeln.
Für sie sei die Stadt Gummersbach stets Ansprechpartner gewesen. Das ist, was die ordnungsbehördlichen Parameter der Veranstaltung betrifft, noch immer so. Doch für die Genehmigung des Osterfeuers müsse man sich inzwischen an den Landesbetrieb wenden. Was die beiden Dorfbewohner bei allem Verständnis für die Behörde ärgert, ist die Art und Weise, wie das Gesetz angewendet wird. Das, was als Wald gewidmet ist, sei kein Wald, sagen die beiden. In ihren Augen könne man die direkt an die Halle angrenzenden Sträucher auch noch zurückschneiden. Doch für den Landesbetrieb zähle nur, wie das Areal gewidmet sei. Tobias Kreckel hält den beiden entgegen, dass das zurückschneiden von Aufwuchs keine Option sein könne, um „einmal im Jahr zu kokeln“. Es könne nicht sein, dass die Natur immer den Kürzeren ziehe.
Auch eine Ausnahmegenehmigung durch die Bürgermeister vor Ort, wie Rüberg sie aus anderen Kommunen im Oberbergischen als Entscheidungsargument für die Silberseehalle ins Feld führt, gebe es nach Forstrecht nicht, betont Kreckel. Obwohl nicht Genehmigungsbehörde, war auch Gummersbachs Bürgermeister Raoul Halding-Hoppenheit in den Vorgang involviert. Generell begrüße er Brauchtumspflege wie das Entfachen der Osterfeuer in den Dörfern. Und es sei umso bedauerlicher, wenn man diese Tradition wie im aktuellen Fall nicht fortführen dürfe. Halding-Hoppenheit sagt, dass der Landesbetrieb keine andere Wahl habe. Allerdings findet es der Bürgermeister „absurd“, dass es bei der Genehmigung keine Rolle spiele, ob auf der als Wald gewidmeten Fläche tatsächlich Bäume stehen oder, wie im Fall der Silberhalle, „nur Strauchwerk“.

