Der schwere Verkehrsunfall in Gummersbach-Nöckelseßmar, bei dem eine E-Scooter-Fahrerin (22) gestorben ist, beschäftigt nicht nur die Polizei.
Stadt reagiert irritiertFahrradclub stellt nach tödlichem Unfall in Gummersbach Forderungen

Dass der ADFC nach dem Unfall in Nöckelseßmar so schnell Schlüsse zieht, nennt die Stadt Gummersbach komisch.
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Der schlimme Verkehrsunfall, bei dem am vergangenen Freitag in Höhe des Abzweigs Seßmarstraße/Wiesenstraße in Gummersbach-Nöckelseßmar die 22 Jahre alte Fahrerin eines E-Scooters von einem Laster erfasst wurde und ums Leben gekommen ist, beschäftigt nicht nur die Polizei. Auch viele Menschen sind nach dem Unfall entsetzt. So lagen bereits am Abend Blumen an der Unfallstelle.
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub meldet sich nach Unfall zu Wort
Am Wochenende hat sich nun auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club zu Wort gemeldet. Thorsten Bandahl, erster Vorsitzender des ADFC Oberberg, sieht „dringenden Handlungsbedarf, um zukünftige Unfälle dieser Art zu vermeiden“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Ortsgruppe Gummersbach und des Kreisvorstandes. Und weiter: „Wir fordern mit Nachdruck die umgehende Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer sowie eine grundlegende Neubewertung der Verkehrsführung an dieser Stelle.
Der tragische Unfall zeigt auf dramatische Weise, dass akuter Handlungsbedarf besteht.“ Konkret geht es den Aktivisten um die Abbiegesituation. „Der Fahrradschutzstreifen teilt sich an dieser Stelle und ist in Fahrtrichtung Gummersbach über den Abbiegebereich durchgezogen“, erläutert Ralph Krolewski vom ADFC.
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Zuständig für den Straßenabschnitt des Unfalls ist der Landesbetrieb
Der Fahrradschutzstreifen dürfe nicht überfahren werden, wenn sich Nutzer darauf befänden. Bei Nichtbeachtung durch große Fahrzeuge mit totem Winkel und bei einer Fehleinschätzung der Situation bestehe Lebensgefahr für parallel fahrende Zweiräder auf der Geradeausspur.
Der öffentliche Straßenraum vor der Ampel sei so angelegt, dass der fließende Verkehr in Richtung der Wiesenstraße mit nahezu unveränderter Geschwindigkeit abbiegen könne und erst nach einigen Metern auf die Fußgängerampel stoße.
Krolewski führt aus, dass für solche „Abfahrweichen“ Rotfärbungen optional vorgesehen seien. Dabei bezieht er sich auf das vom Rat der Stadt Gummersbach beschlossene Radfahrkonzept, in dem auch eine Anpassung der Ampel an dieser Stelle vorgesehen sei. Auf die Umsetzung von Rotfärbung und Ampelanpassung drängt der ADFC nun.
Polizei ermittelt nach wie vor zum Unfallhergang in Gummersbach
Von Seiten der Polizei hieß es am Montagmorgen, dass die Ermittlungen andauerten. Erkenntnisse, die über den Sachstand von Freitag hinausgingen, gebe es derzeit noch keine. Auf Nachfrage dieser Zeitung sagte eine Sprecherin zudem, dass die Nutzung von Straßen und Radwegen durch E-Scooter im Paragraf 10 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt sei. Demnach dürfen diese Fahrzeuge Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Seitenstreifen befahren. Im aktuellen Fall war das der besagte Fahrradschutzstreifen.
Stadtsprecher Siegfried Frank sagt, dass die Stadt Gummersbach es „komisch“ finde, dass der ADFC bereits am Wochenende eine Mitteilung verfasst habe, obwohl es, Stand Montag, noch keinen freigegebenen Polizeibericht gebe – und dass der ADFC bereits jetzt aus dem Unfallgeschehen Schlüsse gezogen habe und Forderungen stelle. Dabei wisse niemand, was dort tatsächlich passiert sei. Vieles spreche aktuell für menschliches Versagen, betont Frank. Darüber hinaus stimme die Aussage zum Radfahrkonzept der Kreisstadt Gummersbach nicht.
Richtig sei vielmehr, so Frank, dass dort allgemeine Hinweise zu finden seien – und zwar dahingehend, was gut und sinnvoll sei. In diesem Zusammenhang macht der Stadtsprecher auch deutlich, dass einzig und allein der Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger für die Straßen im Bereich der Unfallstelle zuständig sei.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse habe sich die Gummersbacher Stadtverwaltung noch einmal davon überzeugt, dass es keinen Planungs- oder Umsetzungsfehler an der besagten Kreuzung gebe. „Hier liegt ausschließlich menschliches Versagen vor.“