Erst wollten Oberbergs Grüne die Kommunalaufsicht einschalten, dann ein Bürgerbegehren starten, doch beides geht nicht.
Kreishaus IIOberbergs Grüne reichen nun doch keine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ein

Viele Bürger nennen den geplanten Neubau bereits einen „Glaspalast“, den der Kreis bauen wolle. (Grafik)
Copyright: OBK/Hascher Jehle Architektur, Berlin
Die oberbergischen Grünen werden nun doch keine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht im Zusammenhang mit dem 93-Millionen-Beschluss zu Kreishaus II anstrengen. Das hat Fraktionssprecherin Marie Brück auf Nachfrage berichtet. Der Rechtsanwalt der Grünen, Wilhelm Achelpöhler – Fachanwalt für Verwaltungs-, Urheber- und Medienrecht – erläutert auf Nachfrage dieser Zeitung, dass es nur Sinn gemacht hätte, die Kommunalaufsicht einzuschalten, wenn es einen „klaren Rechtsverstoß“ gebe. „Schreitet die Kommunalaufsicht dann mangels Rechtsverstoßes nicht ein, entsteht manchmal der falsche Eindruck, die Kommunalaufsicht habe bestätigt, dass alles richtig gemacht wurde, also auch eine in der Sache richtige Entscheidung getroffen wurde“, so der Anwalt.
Zu der Möglichkeit, die Bürger zu beteiligen, sagt er: „Im Hinblick auf das Bürgerbegehren habe ich darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts in NRW die Frist für ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Rats- oder Kreistagsbeschluss richtet, bereits mit einer Grundsatzentscheidung zu laufen beginnt. Dann hat man in der Regel drei Monate Zeit, ein Bürgerbegehren anzumelden.“ Im konkreten Fall aber habe der Kreistag bereits vor Jahren einen Ausbau des Kreishauses beschlossen, wenn es auch damals um ganz andere Zahlen gegangen sei. „Es ist nach dieser Rechtssprechung nicht möglich, eine Einzelentscheidung, die noch nicht Gegenstand des Grundsatzbeschlusses war, später anzugreifen.“
Wer so überrumpelt wird, der muss sich in der Sitzung wehren und eine Vertagung beantragen.
Auf Nachfrage dieser Zeitung, wie man das Nachreichen neuer Zahlen unmittelbar vor der Abstimmung des Kreistags zu bewerten hat, erklärt Achelpöhler, dass das Recht eines jeden Kreistagsmitglieds auf informierte Mitwirkung verletzt sein kann, wenn „wichtige Unterlagen für die Beschlussfassung kurz vor der Abstimmung auf den Tisch gelegt werden“. Man könne ja sein Mandat nur dann sachgerecht ausüben, wenn man genau erfasst habe, worüber abgestimmt wird. „Allerdings: Wer so überrumpelt wird, der muss sich in der Sitzung wehren und eine Vertagung beantragen.“ Wie berichtet hatte Kreisbaudezernent Felix Amman unmittelbar vor der Abstimmung noch einmal neue und bis dato so nicht bekannte Zahlen präsentiert.
Grünen-Landratskandidatin Bernadette Reinery-Hausmann sagt auf Nachfrage: „Ein Bürgerbegehren ist rechtlich leider nicht mehr möglich – das war natürlich nicht das, was wir uns erhofft hatten. Aber das ändert nichts an unserer Haltung: Wir werden das Thema Kreishaus II zum Wahlkampfthema machen. Wer einen Glaspalast plant, sollte mit Transparenz kein Problem haben – doch genau daran hatte die Kreisspitze nie Interesse. Unsere Nachfragen zu den Kosten wurden erst abgeblockt, dann kam plötzlich ein Zahlenpaket, und in der Kreistagssitzung wurden sogar noch mündlich neue Quadratmeterangaben nachgeschoben. Wir werden die Wählerinnen und Wähler fragen, was sie davon halten.“