Streit zwischen den Trägern der Rettungsdienste und den Krankenkassen ist noch nicht beigelegt.
Fehlfahrten im RettungsdienstOberbergischer Kreis hat 18,8 Millionen noch nicht abgerechnet

Fährt ein Rettungswagen zu einem Einsatz und nimmt vor Ort keinen Patienten auf, handelt es sich um eine Fehlfahrt. Und die wollen die Krankenkassen nicht zahlen.
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Der Streit zwischen den Rettungsdienstträgern, also auch dem Oberbergischen Kreis, und den Krankenkassen über die so genannten Fehlfahrten ist weiter voll im Gang. Darüber berichtet am Mittwoch Kreisdezernent Stefan Heße im Gesundheitsausschuss. Wie bereits mehrfach berichtet, wollen die Kassen die „Fehlfahrten“ nicht bezahlen. Dabei handelt es sich um solche Einsätze, bei denen ein Rettungswagen mit Besatzung ausrückt und einen Patienten behandelt, dieser dann aber nicht mit ins Krankenhaus will.
Zu den Fehlfahrten gehört aber auch, wenn ein Patient verstirbt, bevor er im Rettungswagen transportiert wird. Im Kern geht es also darum, dass ein Transport des Patienten Voraussetzung dafür ist, dass die Kassen diesen Einsatz bezahlen. Kreisdezernent Heße erläuterte, dass die Kassen die Gebührenkalkulation des Kreises nach wie vor nicht akzeptieren, weil über die Fehlfahrten gestritten wird.
Zwei Ministerien und zwei unterschiedliche Meinungen
In NRW haben sich inzwischen zwei Ministerien in den Streit eingeschaltet. Und die sind offenbar unterschiedlicher Auffassung: Während das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Träger wie den Oberbergischen Kreis gebeten hat, die Fahrten nicht mit den Bürgern abzurechnen, vertritt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die Auffassung, dass eine Inanspruchnahme der Bürger nicht vermeidbar ist. Im Kreishaus hat man die entschieden, die Fahrten des Rettungsdienstes in großem Umfang nicht abzurechnen. Dafür wurden, wie Heße weiter ausführte, die Kassenkredite erhöht. In den letzten Monaten haben sich nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von 18,88 Millionen Euro angehäuft.
Um die Kalkulation für die Fahrten des Rettungsdienstes gegenüber den Kassen besser darstellen zu können, wurde seitens des Kreises ein Gutachter eingeschaltet. „Wir hoffen, dass wir in dem Streit so weiterkommen“, sagte der Dezernent. Bis Ostern soll laut Kreis ein Ergebnis auf dem Tisch liegen. In welche Richtung der Streit geht, ist aktuell völlig offen. Klar ist aber auch, wie im Ausschuss deutlich wurde, dass Menschen in Not künftig je nach neuem Regelwerk vielleicht nicht mehr die Rettung rufen könnten.

