Die Verteidigung des Hauptangeklagten im Gummersbacher Türsteher-Prozess geht beim Plädoyer mit der Polizei hart ins Gericht und fordert eine milde Strafe.
Türsteher-ProzessVerteidigung wirft Gummersbacher Polizei „schlampige Ermittlungen“ vor

Im Gummersbacher Türsteher-Prozess plädierte am Mittwoch der Verteiler des Hauptangeklagten.
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Der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Gummersbacher Türsteher-Szene, angeklagt unter anderem wegen schweren Bandenraubs, schwerer räuberischer Erpressung, Schutzgelderpressung und Betrugs, neigt sich dem Ende entgegen. Am Mittwoch plädierten in dem Verfahren gegen sieben Männer aus Oberberg im Alter zwischen 23 und 41 Jahren die Verteidiger, nachdem sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft bereits in der vergangenen Woche davon überzeugt gezeigt hatte, dass die Vorwürfe aus der Anklageschrift weitgehend zuträfen, und zum Teil langjährige Haftstrafen gefordert hatte. Die mit zehn Jahren höchste Strafforderung betrifft den Hauptangeklagten (27) und mutmaßlichen Kopf der Bande, der aus der autonomen russischen Kaukasusrepublik Tschetschenien stammt – weshalb die Gruppierung um den 27-Jährigen immer wieder als „tschetschenische Bande“ in dem Prozess apostrophiert wurde.
Dieser Forderung und der ihr zugrundeliegenden Begründung trat am Mittwoch Verteidiger Udo Klemt vehement und zugleich mit jeder Menge Witz entgegen. Klemt verglich einen Strafprozess mit einem Fluss, der von der „Quelle bis zur Mündung die Wahrheit“ ermitteln solle, während an den beiden Ufern sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung „kontradiktorisch“ gegenüberstünden. In der Regel sei es dann im Fortgang eines Prozesses so, dass Verteidigung und Staatsanwaltschaft hier und da eine Brücke über den Fluss bauten und sich über die Wahrheit verständigen könnten. Nicht so hier, meinte Klemt: „In diesem Prozess gibt es zwischen uns keine Brücke was die Wahrheitsfindung angeht“, sagte der Verteidiger, der den Ankläger zwischenzeitlich gar der „Heuchelei“ bezichtigte.
Verteidigung spricht von „widersprüchlichen und übertriebenen Aussagen “
Alle Vorwürfe in dem Prozess gegen den 27-Jährigen und die anderen Angeklagten, so der Verteidiger weiter, hätten ihren Ursprung in Gerüchten über eine angebliche tschetschenische Bande in Gummersbach, die in Kokainhandel und der Förderung von Prostitution mache. „Das war alles Hörensagen, sonst nichts“, sagte Klemt. Den Rest hätten dann widersprüchliche und übertriebene Aussagen mutmaßlich Geschädigter erledigt, die allesamt von der Gummersbacher Polizei kritiklos übernommen worden seien, statt kritisch zu ermitteln. Als ein Beispiel für die zahlreichen Unzulänglichkeiten bei den Ermittlungen führte der Verteidiger eine Telefonüberwachung gegen seinen Mandanten an, von der er während des laufenden Verfahrens nur zufällig von einem Richter am Bonner Landgericht erfahren habe.
Das Protokoll der Abhörmaßnahme habe sich bis zuletzt nicht in der Prozessakte befunden: „Da hätte das aber reingehört“, sagte Klemt und spießte die aus seiner Sicht „schlampigen Ermittlung“ mit einem paraphrasierten Mephisto-Zitat aus Goethes Faust auf: „Ich bin der Geist, der hier verneint. Denn alles was am Anfang dieser Anklage steht, ist wert, dass es zugrunde geht. Drum besser wär's, das dort nichts stünde, so ist denn alles was Ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, augenscheinlich nicht sein Element“ – wobei mit letzterem der 27-jährige Mandant gemeint war. Klemt forderte, wie die übrigen Verteidiger für ihre Mandanten, ein mildes Urteil in den Fällen, die man dem Mandanten zweifelsfrei nachweisen könne. Auf den Rest müsse das Gericht den Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“ anwenden. Wann das Urteil in gesprochen werden soll, blieb unklar.

