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68-Jährige angeklagtUnfall im Müllenbacher Kreisverkehr hatte Nachspiel vor Gericht

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Ein Anwalt sitzt in einem Landgericht vor einem Textband "Deutsche Gesetze".

Ein Unfall in Müllenbach wurde vor dem Gummersbacher Amtsgericht verhandelt und endete mit der Einstellung des Verfahrens. 

Das Verfahren gegen eine 68-Jährige aus Gummersbach wurde allerdings schnell gegen ein Geldauflage eingestellt.

Eine 68-jährige Gummersbacherin musste sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung als Folge eines Verkehrsunfalls vor dem Amtsgericht der Kreisstadt verantworten. Vor Gericht zeigte sie sich geständig. Zudem entschuldigte sich die 68-Jährige bei dem Geschädigten. Und vor dem Hintergrund, dass sich die Angeklagte bis dato nichts hatte zu Schulden kommen lassen, entschied Richterin Christina Ritter nach Rücksprache mit der Staatsanwältin, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Binnen acht Wochen hat die Angeklagte nun 500 Euro an das Kinderhospiz in Olpe zu überweisen.

Gummersbacher Unfallgegner beklagte Verletzungen

Die Rentnerin hatte am 4. August des vergangenen Jahres im Kreisverkehr in Marienheide-Müllenbach einen Verkehrsunfall verursacht, wobei der Geschädigte nicht nur einen Schaden am Fahrzeug zu beklagen hatte, sondern auch körperlich geschädigt wurde. Unter anderem verletzte sich der Gummersbacher an der linken Schulter und am Handgelenk.

Gummersbacherin versuchte vergeblich sich zu entschuldigen

Die Angeklagte schilderte, dass sie noch schnell vor einem in den Kreisverkehr fahrenden Bus fahren wollte und dabei wohl den Pkw des Geschädigten nicht hatte kommen sehen. „Entweder ich habe nicht genau geschaut oder das andere Fahrzeug war durch den Bus für mich nicht erkennbar“, sagte die 68-Jährige. Ihr täte der Unfall sehr leid. Noch im Gerichtssaal versuchte sie sich bei dem Geschädigten zu entschuldigen, doch dieser entgegnete, dass er von ihrem Verhalten am Unfalltag frustriert gewesen ist. „Sie hat sich nicht bei mir entschuldigt oder dergleichen. Meine Kontaktdaten hatte sie und genügend Zeit, das Gespräch zu suchen. Das Verhalten des Busfahrers dagegen war vorbildlich. Er hat sich sofort um alles gekümmert“, so der Geschädigte.

Richterin Ritter wollte das so nicht unkommentiert lassen und sprang für die Angeklagte in die Bresche. „Sie hat uns geschildert, dass sie nach dem Unfall mit allem einfach überfordert gewesen sei. Ihr Anliegen war es aber von Anfang an, dass sich um sie gekümmert werde. Als die Angeklagte mitbekam, dass der Busfahrer handelte, Polizei und Notarzt rief, war sie erleichtert“, so Ritter.