In NRW hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die wegen seelischer Probleme Eingliederungshilfen erhalten, in zehn Jahren verdoppelt.
EingliederungshilfenStarker Anstieg bei Kindern und Jugendlichen mit seelischen Problemen auch in Oberberg

Depressionen gehören zu den Ursachen, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfen begründen können.
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Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die wegen seelischer Probleme Eingliederungshilfen erhalten, hat sich in Nordrhein-Westfalen innerhalb von zehn Jahren – von 2014 bis 2024 – mehr als verdoppelt. Diese alarmierenden Zahlen hat das Statistische Landesamt IT.NRW jetzt veröffentlicht.
2024 lag die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen, die besagte Eingliederungshilfen erhalten haben, in ganz Nordrhein-Westfalen laut IT.NRW bei rund 44.000. Im Jahr 2014 waren es 19.000 gewesen.
Wir liegen da im allgemeinen Trend, die Kurve geht deutlich nach oben.
Im Oberbergischen Kreis hat in diesem Zeitraum eine ähnliche Entwicklung stattgefunden: „Wir liegen da im allgemeinen Trend, die Kurve geht deutlich nach oben“, sagt ein Sprecher des Kreises auf Anfrage. Das oberbergische Kreisjugendamt nimmt die Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe für neun Städten und Gemeinden wahr. Eigene Jugendämter haben die Städte Gummersbach, Wiehl, Wipperfürth und Radevormwald.
Zu den seelischen Problemen, die einen Anspruch auf diese Eingliederungshilfen begründen können, zählen etwa Ängste, Depressionen, Essstörungen oder Traumatisierungen. Welche Ursachen wie häufig zur Notwendigkeit von Eingliederungshilfen geführt haben, darüber gibt IT.NRW keine Auskunft – dafür aber über die Altersstruktur: 62 Prozent der Betroffenen waren im Alter zwischen 10 und 18 Jahren. 25 Prozent waren im Grundschulalter. Die restlichen 13 Prozent waren junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren. 90 Prozent besuchten eine Schule oder absolvierten eine Ausbildung.
Entwicklung ist schwer zu prognostizieren
Ob der Trend sich verstetigt, lässt sich schwer absehen: Während es aus dem Wiehler Rathaus heißt, in der Eingliederungshilfe habe sich von 2024 auf 2025 keine deutliche Steigerung mehr ergeben, sondern annähernd eine Stagnation, hat es im Jugendamtsbezirk Wipperfürth eine deutliche Zunahme von 2024 auf 2025 gegeben, von 27 Neuanträge im 2024 auf 39 in 2025. „Das ist eine enorme Steigerung“, sagt Keith Gehling, Leitung Allgemeine Soziale Dienste bei der Stadt Wipperfürth.
Die weitere Entwicklung sei schwer zu prognostizieren, „das Thema Eingliederungshilfe ist virulent, der Einsatz der Verfahrenslotsen seit 2024 wird zunehmend durch deren Beratungstätigkeit Bedarfe aufdecken und bei der Inanspruchnahme von Leistungen unterstützen.“ Schulen, sagt die Wiehlerin Andrea Stawinski, achteten zunehmend auf Kinder mit möglichen Leistungsansprüchen und „wirken auf die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe hin“. Die Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe gemäß der SGB-VIII-Reform (siehe Textkasten) sensibilisiere ebenfalls für die Thematik.
Keith Gehling glaubt darum, dass die Zahlen steigen. „Es wird noch mehr werden. Das liegt auch daran, dass die einzelnen Träger gut vernetzt und schon frühzeitig involviert sind und wir eine geeignete Hilfe installieren können.“ Auch, weil genauer hingeschaut wird? „Ja, so könnte man sagen.“
Grundsätzlich sehen sowohl Stawinski als auch Gehling und der Oberbergische Kreis eine langfristige Entwicklung: „Eine steigende Fallzahlentwicklung können wir vor den Jahren 2023 ausmachen. Zugenommen haben sehr deutlich die Schulbegleitungen,“ so Stawinski. Gehling macht auf einen sprunghaften Anstieg neuer Anträge in der Zeit nach der Coronapandemie aufmerksam: Während der Pandemie seien die Kinder nicht zur Schule gegangen, eventuelle Besonderheiten seien also gar nicht aufgefallen.
Eine Sprecherin der Stadt Gummersbach sagt, das Thema sei „natürlich sehr aktuell und den Kollegen auch bekannt“, darüber hinaus gab es aus Zeitgründen, wie es hieß, kein Statement.
Alle Beteiligten müssen nach den Ursachen für diese Entwicklung suchen und Gegenstrategien entwickeln. Wir können uns nicht damit abfinden, dass dieser Trend immer weitergeht.
Das Thema hat natürlich auch seine finanzielle Seite, denn Eingliederungshilfen kosten. Kommunen ohne eigenes Jugendamt werden über die Kreisumlage zur Kasse gebeten. Der Landkreistag NRW reagierte prompt auf die veröffentlichten Zahlen von IT.NRW: „Seelische Behinderung von Jugendlichen: Zahl der Fälle in zehn Jahren verdoppelt – Kosten verdreifacht“, lautet die Überschrift über einer Pressemitteilung, in der die klare Forderung formuliert wird: „Fallzahl- und Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe muss gestoppt werden.“
„Diese Entwicklung ist gesamtgesellschaftlich äußerst besorgniserregend“, wird der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Martin Klein, in dieser Mitteilung zitiert. „Alle Beteiligten müssen nach den Ursachen für diese Entwicklung suchen und Gegenstrategien entwickeln. Wir können uns nicht damit abfinden, dass dieser Trend immer weitergeht.“
Klein: Bund und Land müssen sich an der Finanzierung beteiligen
Klein betont: „Die Fahlzahlsteigerung geht mit einer massiven Belastung der Kommunalhaushalte einher. Denn im Zeitraum 2014 bis 2023 haben sie sich laut der aktuellen amtlichen Statistik allein im betreffenden Bereich der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB IX) von 255 Mio. Euro auf rund 654 Mio. Euro knapp verdreifacht.“
Land und Bund, fordert der Landkreistag-Chef, dürften die Kommunen angesichts dieser Kostenexplosion nicht allein lassen, müssten sich an der Finanzierung dauerhaft deutlich und dynamisch beteiligen.
Gesetzlicher Hintergrund
Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung ist im Sozialgesetzbuch (§35a SGB VIII) geregelt. Demnach haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und dies zu einer Beeinträchtigung ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft führt oder zu führen droht.
Feststellen muss dies ein Spezialist, zum Beispiel ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder ein anderer ausgebildeter Experte. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.

